VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Preisbindungsgesetz passiert Bundesrat
VDZ begrüßt dauerhafte
Sicherung der Preisbindung bei Zeitschriften
Berlin (ots)
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Preisbindungsgesetz verabschiedet. Dieses nimmt wichtige Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. § 15 GWB wird speziell auf Zeitschriften und Zeitungen zugeschnitten.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte das neue Gesetz, das am 1. Oktober in Kraft treten wird. Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ erklärte dazu: "Mit de Neufassung des § 15 GWB ist die Voraussetzung für eine dauerhafte Sicherung der Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften geschaffen." Der Verband hatte sich mit Nachdruck für die Preisbindung von Presse-erzeugnissen eingesetzt, weil diese ein tragendes Element des deutschen Pressevertriebssystems ist. Allein die Preisbindung in Verbindung mit dem Recht des Einzelhändlers unverkaufte Exemplare an den Verlag zurückzugeben (Remissionsrecht) ermöglicht auch kleineren Titeln den Marktzutritt. Fürstner: "Deutschland ist das Land mit der größten Zeitschriftendichte. Diese Zeitschriftenkultur hätte ohne einen durch die Preisbindung gesicherten Marktzutritt nicht entstehen können."
Die vom GWB vorgesehene Möglichkeit der Preisbindung wird auf alle Kombinationen von Produkten erweitert, bei denen eine Zeitschrift oder Zeitung im Vordergrund steht. Ebenfalls klargestellt ist nunmehr, dass elektronische Substitute von Zeitschriften preisbindungsfähig sind. Dazu können auch Zeitschriften zählen, die digital über das Internet verbreitet werden. Die Begründung zu § 15 GWB wurde dahingehend erweitert, dass erstmals auch die Bedeutung der Pressefreiheit für die Preisbindung gewürdigt und hervorgehoben wird. Der VDZ wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Preisbindung auch im europäischen Rahmen noch besser abgesichert wird. Denn es muss sichergestellt werden, dass eine europäische Regelung die deutsche Preisbindung und das deutsche Pressevertriebssystem auf Dauer absichert.
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