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VDZ: Geplante Umsetzung des Tabakwerbeverbotes absurd Bundesregierung soll Ergebnis der eigenen Klage abwarten - Stadtmagazine existentiell betroffen

Berlin (ots)

Eine Umsetzung des Tabakwerbeverbotes in
Deutschland vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in
Luxemburg ist nach Auffassung des VDZ Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger absurd. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die
Bundesregierung jetzt auf Drängen des Verbraucherschutzministeriums
das Tabakwerbeverbot voreilig umsetzen will, obwohl sie dagegen
zugleich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagt. Der VDZ
bleibt bei seiner Forderung, dass es vor der Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes keine Umsetzung in Deutschland geben
sollte. Der VDZ hat immer wieder betont, dass es zu den Grundlagen
von Presse- und Werbefreiheit gehört, dass frei erhältliche Produkte
auch frei beworben werden dürfen. Angesichts der angespannten
Werbekonjunktur bedeutet jegliches Werbeverbot eine direkte
Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Zeitschriftenbranche. Besonders
einige Stadtmagazine wären vom Tabakwerbeverbot existentiell
betroffen. Notwendig wäre es deshalb, zunächst die Entscheidung
abzuwarten, statt jetzt unumkehrbare Fakten zu schaffen. "Denn sollte
die Richtlinie für nichtig erklärt werden, gibt es auch nichts
umzusetzen", betonte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner in einer
Stellungnahme zu Presseberichten, wonach die Bundesregierung einen
entsprechenden Gesetzesentwurf in Kürze im Kabinett behandeln will.
Mit dem 31.7.2005 endet in gut zwei Monaten die Frist zur
Umsetzung der zweiten Tabakwerbeverbotsrichtlinie der EU. Ohne die
gemeinsamen Anstrengungen der Verleger wäre die Umsetzungsfrist aus
der ersten Tabakrichtlinie schon vor vier Jahren am 31.7.2001
abgelaufen. Allein in 2004 wären damit den Zeitschriften
Bruttowerbeeinnahmen in Höhe von rund 40 Millionen EUR oder rund 1,1
Prozent der Gesamtwerbeeinnahmen verloren gegangen. Auf Initiative
des VDZ und anderer Verbände hatte die Bundesregierung bereits gegen
die erste Richtlinie erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof
geklagt. Während der Europäische Gerichtshof bei der ersten
Richtlinie rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist entschieden
hatte, ist nunmehr mit einer Entscheidung nicht mehr vor Herbst 2005
oder sogar erst 2006 zu rechnen.
Weitere Informationen:
Stefan Michalk
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail:    s.michalk@vdz.de
Internet: www.vdz.de

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