Ärzte wehren sich gegen "Discount-GOÄ" - Hoppe kritisiert Koalitionspläne zur Absenkung ärztlicher Vergütungen
Berlin (ots)
Auf entschiedenen Widerstand der Ärzteschaft treffen Pläne der Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit von Union und SPD, die Vergütung für privatärztliche Leistungen weiter abzusenken und eine ärztliche Behandlungspflicht für bestimmte Personengruppen einzuführen. In einem Brandbrief an die Verhandlungsführer von Union und SPD, Dr. Angela Merkel und Franz Müntefering, warnte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vor einer existenziellen Bedrohung von Arztpraxen und Krankenhäusern, falls es zu der diskutierten heckenschnittartigen Herabsetzung der Honorarsätze in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kommen sollte: "Der Abbau weiterer Arbeitsplätze, Investitionsausdünnung, Innovationsstau und letztlich Praxisschließungen wären die Folge." Schon jetzt zeichne sich wegen der schlechten Arbeitsbedingungen in Klinik und Praxis ein empfindlicher Ärztemangel in der Patientenversorgung ab. "Die Absenkung des Gebührenrahmens der GOÄ würde den Ärzten noch deutlicher vor Augen halten, welch geringer Stellenwert der hohe Arbeitseinsatz der Ärzte bei der Politik zur Zeit hat - trotz der hohen Anerkennung in der Bevölkerung", sagte Hoppe. Wenn eine solche Herabsetzung der ärztlichen Vergütungen auch noch mit einer Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen verbunden werde, könne dies nur den massiven Widerstand der Ärzteschaft herausfordern. "Eine solche Knebelung des Freien Berufes wird keiner anderen Berufsgruppe zugemutet. Die Auferlegung von Behandlungspflichten für bestimmte Bevölkerungsgruppen in einer Amtlichen Gebührentaxe ist systemwidrig und widerspricht den Prinzipien der freiberuflichen Berufsausübung. Sie verstößt gegen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Landesgesetzgebers zur Regelung der ärztlichen Berufsausübung", kritisierte der Ärztepräsident.
Die Politik habe es versäumt, die Gebührenordnung zu modernisieren: "Die GOÄ ist völlig veraltet und nur marginal aktualisiert worden - zuletzt 1996. Diese unsystematische Flickschusterei hat zu einem völlig unausgewogenen Bewertungsgefüge geführt", sagte Hoppe. Wer meine, der Gebührenrahmen könne beliebig abgesenkt werden, verkenne die reale Vergütungs- und Kostensituation der Ärzte: "In den vergangenen 25 Jahren wurde der Ärzteschaft lediglich ein Honorarzuwachs von 13,6 Prozent zugebilligt, zugleich stiegen die Praxiskosten um ein Vielfaches. Auch Löhne und Gehälter lagen mit 27 Prozent Steigerung deutlich über den Honoraren der Ärzte", erklärte Hoppe.
Die gesellschaftliche Wertschätzung eines Berufes spiegele sich auch in der Vergütung seiner Leistungen wider. "Die Tatsache, dass qualifizierte Leistungen von Ärztinnen und Ärzten bereits im System der gesetzlichen Krankenversicherung unter Wert bezahlt werden, darf nicht dazu führen, dass nunmehr auch im privatärztlichen Bereich die Vergütungen auf ein unerträgliches Maß herabgedrückt werden", appellierte Hoppe an die Verhandlungsführer der Großen Koalition.
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