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Dr. Friedrich: Bundesregierung muss Blockade bei der Föderalismuskommission aufgeben!

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Regelung zum Studiengebührenverbot erklärt der Vertreter der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag in der
Föderalismuskommission, Dr. Hans-Peter Friedrich:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die darin enthaltene
Klarstellung der Zuständigkeit der Länder in der Bildungspolitik muss
Anlass sein, die Verhandlungen der Föderalismuskommission
unverzüglich wieder aufzunehmen.
Die Niederlage der rot-grünen Bundesregierung macht deutlich, dass
auch ihre Blockade in der Föderalismuskommission unter Berufung auf
Kompetenzen im Bildungsbereich ungerechtfertigt ist. Mit erfreulicher
Klarheit hat das Bundesverfassungsgericht die föderale Struktur des
Grundgesetzes unterstrichen und der Argumentation der rot-grünen
Seite für angebliche Bundeszuständigkeiten in der Bildung den Boden
entzogen.
Gleichzeitig zeigt das Urteil: Es ist im Interesse des Bundes, im
Rahmen der Reformbemühungen die „Erforderlichkeitsklausel“ des
Grundgesetzes als Voraussetzung für das Tätigwerden des
Bundesgesetzgebers für andere Gesetzgebungsbereiche zu entschärfen.
Ein entsprechendes Angebot der Länder lag in der Födera-
lismuskommission auf dem Tisch. Es wird deutlich: Neben dem
gesamtstaatlichen Interesse hat der Bund auch ein massives
Eigeninteresse am Gelingen der Reform. Ein deutlicher Verzicht der
Bundesregierung auf von ihr geltend gemachte Kompetenzansprüche in
der Bildungspolitik würde eine sofortige Fortsetzung der Ver-
handlungen in der Föderalismuskommission ermöglichen.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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