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Tariftreuegesetz: BDU-Präsident Redley befürchtet Kollaps der Baubranche in den Neuen Ländern

Bonn (ots)

Bundesweites Tariftreuegesetz für öffentliche Bauaufträge
verfassungsrechtlich fragwürdig - Benachteiligung ostdeutscher Firmen
per Gesetz
Massive Kritik an dem geplanten bundesweiten Tariftreuegesetz für
öffentliche Bau- und Nahverkehrsaufträge übt der Präsident des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley.
Der Entwurf sehe vor, dass entsprechende Aufträge nur noch an Firmen
vergeben werden dürfen, die garantierten, dass sie den Tariflohn, der
am Ort des Projektes gelte, bezahlen. Im Hinblick auf das "offizielle
Ziel", der Sicherstellung von bundesweiten Mindestlöhnen im
Baugewerbe, sei das Gesetz jedoch schlicht überflüssig und
verfassungsrechtlich bedenklich, meint Redley. Denn die geltende
Rechtslage sehe dies bereits durch die Arbeitsbedingungs-Verordnung
vor - diese liege aber zur Zeit aber beim Bundesverfassungsgericht
zur Prüfung. Wirtschaftspolitisch problematisch sei in diesem
Zusammenhang, dass mit dem nun geforderten "Lohn der Baustelle"
ostdeutsche Firmen massiv benachteiligt würden.
Da das Tariftreuegesetz vorsehe, dass die ausführenden Firmen den
Tariflohn garantieren müssen, der am Ort des Projekts gelte, würden
nichttarifgebundene Betriebe quasi per Hoheitsakt zur Tarifpartei.
Dadurch entstünde eine Verpflichtung, die mit der grundgesetzlich
garantierten Koalitionsfreiheit kollidiere. Derartige Vorschriften -
wie im übrigen auch das Berliner Tariftreuegesetz und die
Bundesarbeitsbedingungs-Verordnung - beschnitten das betriebliche
Recht, einer Tarifkoalition nicht beizutreten und seien daher
verfassungsrechtlich bedenklich. "Die Berliner Regelung und die
Verordnung werden daher zur Zeit vom Bundesverfassungsgericht
geprüft. Ich frage mich schon, warum die Bundesregierung nun ohne Not
dieses rechtlich fragwürdige Tariftreuegesetz noch schnell
durchdrücken will", so Redley. Zumal die
Bundesarbeitsbedingungsverordnung für den Baubereich bereits den
Tariflohn - allerdings unabhängig von dem Ort des Bauprojekts - als
Mindestlohn vorschreibe. Für ihn gebe es daher nur eine logische
Erklärung: "Damit sollen die vor allem in den alten Ländern starken
Gewerkschaften im Wahljahr zufrieden gestellt werden".
Diese Zustimmung werde die Bundesregierung aber möglicherweise
teuer bezahlen müssen. Denn allein unter rein wirtschaftlichen
Gesichtspunkten sei das Gesetz untragbar. Mit der Pflicht, den "Lohn
der Baustelle" zu zahlen, würden Firmen aus den Neuen Ländern de
facto von allen öffentlichen Aufträgen im Westen ausgeschlossen. Der
Westlohn liege über 13 Prozent höher als im Osten. "Damit verlieren
die sowieso schon aufgrund der schwachen Konjunktur stark
benachteiligten Betriebe im Osten ihren letzen Wettbewerbsvorteil",
urteilt Redley. Gemeinsam mit der Einführung der Bauabzugsteuer führe
das Vorhaben der Bundesregierung daher zum endgültigen Kollaps der
ostdeutschen Bauwirtschaft. Ähnliche Bedenken habe auch schon die
Landesregierung von Sachsen-Anhalt geäußert und ihre Zustimmung von
einer Änderung des "Lohn der Baustelle"-Kriteriums abhängig gemacht.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert,
die sich auf über 550 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen
verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz
von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM).
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

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