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UWG-Novelle: BDU hält Regelung zur Gewinnabschöpfung bei Unternehmen für nicht praxistauglich

Bonn/Berlin (ots)

Entwurf fördert Verunsicherung und Bürokratimus - Umbau als
Strafvorschrift könnte eine ausufernde Auslegung vermeiden helfen
Die von der Bundesregierung geplante Vorschrift, wonach Gewinne
von Unternehmen, die sich nicht an Wettbewerbsregeln halten,
abgeschöpft werden können, ist nach Auffassung des Bundesverbandes
Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. nicht praxistauglich. Da die
Sanktion nicht an besonders schwere Verstöße gekoppelt sei, sondern
theoretisch jede wettbewerbswidrige Handlung sanktionierbar sei,
drohe eine völlig unverhältnismäßige Verunsicherung der Unternehmen.
Hintergrund ist der aktuelle Entwurf eines neuen "Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb" (UWG). Dieser sehein seinem § 9 eine
sogenannte Gewinnabschöpfung vor: Wer im Wettbewerb "vorsätzlich oder
grob fahrlässig systematisch eine Vielzahl von Verbrauchern Schaden"
zufüge, könne von Verbraucher- oder Berufsverbänden auf Herausgabe
des damit erzielten Gewinns in Anspruch genommen werden. Damit, so
der Verband, sollen zwar vor allem Wettbewerbsverstöße wie
Markenpiraterie, Adress-buchschwindel oder 0190-Telefonbetrug
unattraktiv gemacht werden. Allerdings sei zu befürchten, dass der
Paragraf im Laufe der Zeit sehr weit ausgelegt werde.
So sei zunächst problematisch, dass grundsätzlich jedes
wettbewerbswidrige Verhalten unter den § 9 UWG fallen könnte. Es
müsse nur mehrfach vorkommen und mindestens grob fahrlässig
verursacht worden sein. "Damit werden nicht nur die wirklich
schwarzen Schafe erwischt, sondern auch leichte Verstöße", gibt der
Präsident des Verbandes, Rémi Redley, zu bedenken. Auch die
Ausweitung des Anspruchs auf Fälle der groben Fahrlässigkeit sei
problematisch, weil der Fahrlässigkeitsbegriff im Wettbewerbsrecht
subjektive Momente, also die individuellen Fähigkeiten des
Wettbewerbers, weitgehend unbeachtet lasse und an objektive Kriterien
anknüpfe. Das heißt, dass schon ein unbemerkter Verstoß gegen eine
DIN-, ISO- oder andere wettbewerbsrelevante Vorschrift genügen kann,
um mit einem Gewinnabführungsverfahren rechnen zu müssen. "Das trifft
gerade junge Existenzgründer oder Branchenneulinge, die noch nicht
alle Wettbewerbsklauseln kennen. Sie werden ganz schnell in Konflikt
mit der geplanten Vorschrift kommen", so der Verbandschef. Damit
werde jungen Startern nur wieder ein weiterer Bürokratie-Stein in den
Weg gelegt.
Faktisch stehe mit dem neuen § 9 jedes markt- und werberelevante
Verhalten unter dem Damoklesschwert eines teuren Zivilprozesses. Denn
nur dort könne dann verbindlich geklärt werden, ob der
Gewinnabschöpfungsanspruch bestehe. Bedenklich sei dies nicht nur
wegen der damit verbundenen hohen Kosten. "Da in einem derartigen
Verfahren auch der einzuziehende Gewinn festgestellt wird, bietet
sich je nach Konstellation für die Konkurrenz die legale Möglichkeit,
über die Prozessakten hochvertrauliche Unterlagen einzusehen",
befürchtet Redley. Ein derartiger Verlust an Schutz von
Geschäftsgeheimnissen sei nicht jedem 'Übeltäter' zumutbar.
Da der Staat, so der Gesetzentwurf, schließlich auch Empfänger des
abgeschöpften Gewinns sein werde, sei es sinnvoll, den
UWG-Paragraphen als strafrechtliche Vorschrift umzugestalten und auf
vorsätzliche Wettbewerbsverstöße oder besonders verwerfliche Verstöße
zu begrenzen. Da dann Polizei und Staatsanwaltschaften zuständig
wären, würde eine ausufernde Auslegung der Vorschrift vermieden, der
Geheimschutz gewahrt und nur gravierende Verstöße ernsthaft verfolgt
werden. Mit der Einstufung als Straftat würde zugleich der
Unrechtsgehalt der krassen Fälle stärker betont und damit mehr
Abschreckung geschaffen. Denn, so Redley, dass "Adressbuchschwindel,
0190-Nummernbetrug oder Markenpiraterie hart bestraft gehören, ist ja
unstreitig".
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., 
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20

Original content of: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, transmitted by news aktuell

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