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BDU: Diskussion um zu hohe Managergehälter ist "realitätsfern und rein populistisch"

Bonn (ots)

Vorstände verdienen überwiegend angemessen - Kritiker übersehen 
   überdurchschnittlichen Einsatz und zahlreiche Gefahren durch 
   rechtliche Fallstricke - Hohe variable Anteile sinnvoll
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich gegen eine gesetzliche Begrenzung
von Managergehältern aus. Derartige Forderungen, wie sie in den
letzten Wochen vor allem aus der Politik und den Gewerkschaften
erhoben wurden, seien "realitätsfern und rein populistisch". "Die
Masse der Vorstände verdient in Deutschland angemessen und nicht zu
viel. Das zeigt schon der internationale Vergleich", so der
BDU-Präsident.
So läge das Durchschnittseinkommen eines Top-Managers bei einer
Gesellschaft mit über 250 Millionen Dollar Umsatz 1998 in Deutschland
bei knapp 400.000 Dollar, während es in Frankreich mit 520.000
Dollar, in Brasilien mit 700.000 Dollar und in den Vereinigten
Staaten mit über eine Million Dollar deutlich höher sei. An den
jüngsten Bemerkungen ärgere ihn nicht zuletzt, dass sie Sportler oder
Showgrößen meist außer acht ließen, obwohl dort der
volkswirtschaftliche Nutzen hoher Bezahlung nicht immer erkennbar
sei. "Pauschale Verurteilungen von Managergehältern haben
Hochkonjunktur und werden häufig nur um der schnellen Schlagzeile
willen gemacht", beobachtet Redley. Der Verbandschef befürwortet
hingegen die Stärkung erfolgsabhängiger Elemente bei den Bezügen mit
sowohl motivierendem als auch nachvollziehbarem Charakter. Je höher
der variable Anteil am Gehalt, desto eher werde der Manager auf die
Ziele des Unternehmens eingeschworen.
Kritiker übersähen gerne die großen Belastungen bei Vorständen
oder Geschäftsführern. Manager kämen schließlich nicht in den Genuss
weitgehender Arbeitnehmerschutzrechte, müssten oft einem immens hohen
Leistungs- und Erwartungsdruck - psychisch wie körperlich -
standhalten, erreichten beispielsweise die 35-Stunden-Woche schon
Mitte der Arbeitswoche. Dazu komme, wenn auch völlig zu Recht, die
ständige Erfolgskontrolle durch Aktionäre, Medien und Öffentlichkeit.
"Weiterhin unterliegen die Spitzenverdiener einer enormen zivil- und
strafrechtlichen Verantwortung und damit einem erhöhten Risiko",
erklärt der BDU-Präsident. So hafte ein GmbH- Geschäftsführer im
Gegensatz zum leitenden Angestellten schon bei einfacher
Fahrlässigkeit für Fehler in unbegrenzter Höhe. Auch gebe es weit
über ein halbes Dutzend Strafvorschriften, die speziell und
ausschließlich für Manager gemacht wurden. Auch diese erhöhte
Verantwortung müsse mit einer angemessenen Entlohnung aufgefangen
werden.
Dass es allerdings Fälle gibt, in denen "der Bogen überspannt"
wurde, sieht man auch in Europas größtem Beraterverband. Der BDU
plädiert aber nicht vorschnell für neue Paragraphen, sondern für eine
strikte und konsequente Anwendung geltender Vorschriften. Insoweit
begrüßt er auch die gegenwärtigen Wirtschaftsstrafverfahren gegen
Manager. Damit werde eine verlässliche Rechtsprechung geschaffen und
manch stumpfe Vorschrift zum Leben erweckt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-20, eMail:  rei@BDU.de

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