ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Flughäfen warnen vor den Folgen einer Einführung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Luftverkehr
Berlin (ots)
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat seit Beginn der Beratungen über den Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Flüge die vorgegebenen ökologischen und auch fiskalischen Ziele verfehlen würde.
Die in der Koalitionsvereinbarung angegebene Begründung der Steuer mit ökologischen Gesichtspunkten lässt unberücksichtigt, dass die Energiebilanz des Flugzeugs ab Entfernungen über 500 km Luftlinie kaum ungünstiger ist als die der Hochgeschwindigkeitszüge.
Sie vernachlässigt darüber hinaus völlig die ökologischen Folgen einer solchen Maßnahme. Ein Nachfragerückgang infolge einer Verteuerung der Flugtickets wird zu einer Verschlechterung des Flugangebots führen, mit der Folge, dass die meisten Reisenden auf den Pkw ausweichen werden. Die mit Reduzierung des Flugangebots verbundene Bündelung des Angebots auf größere Flughäfen bedeutet zudem für viele Passagiere längere Anfahrtswege zum Flughafen. Auch hier ist der Pkw noch immer das mit Abstand meistgenutzte Verkehrsmittel. Da dieser bei dem zugrunde zu legenden Besetzungsgrad den ungünstigsten spezifischen Energieverbrauch aufweist, würde sich die ökologische Gesamtbilanz entgegen der vorgegebenen Zielsetzung bei Einführung der Umsatzsteuer nicht verbessern, sondern verschlechtern.
Die isolierte Einführung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Flüge nur in Deutschland würde auch die Wettbewerbssituation der deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften erheblich belasten, da die Passagiere auf grenznahe Flughäfen der Nachbarländer ausweichen können. Zudem würden die deutschen Hub-Flughäfen in erheblichem Maße Umsteiger aus dem Ausland verlieren.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV, stellt daher fest: "Es liegt auf der Hand, dass die eintretenden Verkehrsverlagerungen zu Verlusten bei den deutschen Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften führen werden. Damit sind auch die von der Bundesregierung erhofften Steuermehreinnahmen wenig realistisch, zumal die Erhebung der Umsatzsteuer mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Gesamtwirtschaftlich betrachtet kann das Vorhaben nur negativ bewertet werden."
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