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BERLINER MORGENPOST: Die Gentechnik braucht lebensnahe Regeln - Leitartikel

Berlin (ots)

Kann man Eltern, die bereits ein schwer behindertes Kind haben, die Geburt eines weiteren Kindes verbieten? Natürlich nicht. Kann man diesen Eltern verwehren, das Kind während der Schwangerschaft auf Schädigungen hin untersuchen zu lassen? Nein, sagt seit Jahrzehnten der Gesetzgeber, der die vorgeburtliche Diagnostik durch Fruchtwasseruntersuchungen zulässt und damit unter Umständen eine Abtreibung hinnimmt. Warum aber dürfen diese Eltern nicht den weniger problematischen Weg der Präimplantationsdiagnostik (PID) gehen, bei der erst einmal eine künstliche Befruchtung im Labor durchgeführt und der Embryo vor der Einpflanzung auf gravierende Defekte hin untersucht wird? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag keine sinnvollen Gründe und rechtlichen Hindernisse gegen eine solche PID gefunden und den Berliner Arzt Matthias Bloechle, der sie durchgeführt hatte, freigesprochen. Damit hat der BGH Verständnis für Eltern in schrecklichen Zwangslagen gezeigt. Nur um solche Eltern geht es dem BGH, um die Vermeidung von gravierenden und oft tödlichen Gendefekten, nicht um die Auswahl von Jungen oder Mädchen, nicht um die Erlaubnis zur genetischen Perfektionierung der Kinder. Insofern freilich stellt das Gericht die deutsche Gesellschaft und Politik nun vor eine sehr schwere Aufgabe: nämlich zu klären, wie man sich zur immer präziser werdenden Diagnostik vor der Geburt verhalten will. Es ist genau abzuwägen, bei welchen Vorschädigungen der Eltern man eine PID akzeptieren kann, bei welcher nicht. Auch sind Regeln festzulegen, wer so eine PID durchführen darf und wie man das kontrollieren will. Zugleich muss die ausufernde Diagnostik während der Schwangerschaft begrenzt werden. Denn was bei der PID bisher eventuell zu streng ausgeschlossen wurde, könnte während der Schwangerschaft mittlerweile zu locker gehandhabt werden, sollen sich die Schwangeren doch ständig neuen Untersuchungen unterziehen und damit faktisch immerzu die Frage stellen, ob sie das Kind behalten wollen. Daher müssen nun klare Regeln für den gesamten vorgeburtlichen Raum her, Deutschland braucht ein Fortpflanzungsmedizingesetz. Das Embryonenschutzgesetz, hinter dessen vermeintlicher Strenge man sich zu lange versteckt hat, ist nicht mehr viel wert. Im Geiste dieses Embryonenschutzgesetzes von 1990 hatte man sich darauf versteift, angeblich drohende Manipulationen oder Menschenzüchtungen durch finstere Gentechniker zu verhindern. Vernachlässigt wurde bei solchen Fantasien das viel konkretere Problem, dass Menschen mithilfe der Gentechnik nun erfahren können, ob ihre Kinder die Anlage zu schweren Krankheiten in sich tragen. Solche Krankheiten wollen die Menschen verhindern, dafür brauchen sie klare und nachvollziehbare Regeln. Die Debatte über die Gentechnik muss sich den realen Sorgen und Gefährdungen der Menschen stellen.

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