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Deutscher Bauernverband (DBV)

DBV fordert aktive Verbraucheraufklärung / "Verbraucherinformationsgesetz wenig hilfreich"

Berlin (ots)

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich
anlässlich der heutigen ersten Lesung des Bundestages zum
Verbraucherinformationsgesetz nachdrücklich für eine aktive Politik
der Verbraucheraufklärung ausgesprochen. Für Lebensmittel seien zum
Beispiel mit dem Bio-Siegel und dem Qualitätssicherungssystem QS
Voraussetzungen für Transparenz und Information, also  für eine
gläserne kontrollierte Lebensmittelerzeugung geschaffen worden,
betonte der DBV.
Kritisch bewertet der DBV wesentliche Teile des Gesetzentwurfes,
die im Ansatz falsch und praxisfremd seien. Die Verbraucher dürften
mit ihrem Informationsbedürfnissen zum Beispiel nicht an die
Kontrollbehörden "verwiesen" werden. Notwendig sei, die Verbraucher
durch Einrichtungen der öffentlichen Hand aktiv über für sie wichtige
Fragen wie etwa bei Allergien zu informieren. Kritisch bewertet der
DBV auch, dass die Bundesverbraucherministerin wiederum einen
nationalen Alleingang durchsetzen will. Der Gesetzentwurf sei mit den
Aufgaben der gerade neu geschaffenen EU-Behörde für
Lebensmittelsicherheit und mit denen des von der Bundesregierung
geplanten Bundesinstitutes für Risikobewertung nicht richtig
verzahnt.
Die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlich fundierten Informationen
dieser obersten staatlichen Behörden drohe durch eine
Informationsflut in Gefahr zu geraten und ausgehebelt zu werden. Es
sei zu befürchten, dass durch 'Masse statt Klasse' bei den
Verbraucherinformationen letztendlich sogar weniger Transparenz und
Klarheit geschaffen werde. Die wissenschaftlich abgesicherte
Risikobewertung bleibe jedenfalls auf der Strecke, kritisierte der
DBV. Pauschale, unklare Begriffe im Informationsgesetz seien außerdem
dazu angetan, bei Behörden und Verbrauchern Verwirrung zu stiften.
Der DBV forderte Bundestag und Bundesrat auf, den Gesetzentwurf
den Praxisanforderungen anzupassen. Unabdingbar für eine Stärkung der
Verbraucherinformation sei eine mit der EU und der geplanten
Reorganisation der Verbraucherschutzbehörden in Deutschland
abgestimmte klare Regelung über eine glaubwürdig, das heißt
wissenschaftlich abgesicherte Information der Verbraucher.
Entscheidend sei, die Informationspflichten von Behörden nicht nur
auf kommunaler Ebene, sondern durchgängig auch für Bund und Länder zu
regeln.
Deutscher Bauernverband (DBV) 
Geschäftsstelle Bonn: Telefon: 0228 / 8198 - 238 _ Telefax: 0228 /
8198 - 231
Geschäftsstelle Berlin: Telefon: 030 / 319 04 - 239 _ Telefax: 030 /
319 04 - 431

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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