Voßhoff/Harbarth: Koalition reduziert Bürokratie im Umwandlungsrecht
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag behandelt am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes. Mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ist zu rechnen, nachdem im Rechtsausschuss das Vorhaben schon gebilligt worden ist. Zu dem Gesetz erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Stephan Harbarth:
"Die Koalition stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, indem der Verwaltungsaufwand der Unternehmen bei Verschmelzungen und sogenannten Spaltungen reduziert wird.
Durch die Änderung des Umwandlungsgesetzes ergeben sich eine Reihe von Einsparungen für die an einer Umwandlung beteiligten Gesellschaften: Künftig kann häufiger als bisher auf eine Beschlussfassung der Hauptversammlung verzichtet werden. Im Falle einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft können dieselben Sachverständigen mit der Prüfung sowohl der Sacheinlagen als auch des Verschmelzungsvertrages beauftragt werden. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, auf eine Zwischenbilanz zu verzichten oder einen bereits erstellten Halbjahresfinanzbericht anstelle einer gesonderten Zwischenbilanz zu verwenden. Ferner wird zugelassen, dass Aktionären mit ihrer Einwilligung Unterlagen auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden können, so dass auf eine Versendung in Papierform verzichtet werden kann.
Schließlich haben die Koalitionsfraktionen darauf geachtet, dass es dort, wo die zugrunde liegende EU-Richtlinie vereinzelt Belastungen für Unternehmen vorsieht, zu einer 1:1-Umsetzung ins deutsche Recht kommt und keine Ausweitung solcher Pflichten erfolgt."
Hintergrund:
Durch die Richtlinie 2009/109/EG vom 16. September 2009 (ABl. L 259 vom 2.10.2009, S. 14) werden verschiedene frühere EU-Richtlinien geändert. Die geänderten Bestimmungen betreffen die Verschmelzung und Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften sowie - im Falle grenzüberschreitender Verschmelzungen - auch GmbHs sowie KGaAs.
Soweit die Änderungen zwingende Vorschriften betreffen, müssen sie bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus eröffnet die Richtlinie den Mitgliedstaaten einige Gestaltungsoptionen im Umwandlungsrecht, von denen mit dem vorliegenden Gesetz teilweise Gebrauch gemacht wird.
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