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Heil: Neues Telekommunikationsgesetz ist Meilenstein im Verbraucherschutz

Berlin (ots)

Der Bundestag hat am Donnerstag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet, das eine Reihe von Verbesserungen für die Bürger bringt. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Mit diesem Gesetz ist uns ein großen Wurf für den Verbraucherschutz gelungen. Wir stärken den Wettbewerb und mehren die Macht des Verbrauchers. Ab heute gehört es der Vergangenheit an, dass sich Kunden im deutschen Telekommunikationsmarkt über endlose und überteuerte Warteschleifen ärgern. Wir sorgen dafür, dass der Verbraucher bei Servicerufnummern erst dann zahlt, wenn er mit einem Mitarbeiter in Kontakt tritt, der sich seines Problems annimmt. Ebenfalls wurde durchgesetzt, dass Kunden, wenn sie mit dem Handy das Internet nutzen und dabei in Kostenfallen geraten, Widerspruch gegen einzelne Posten auf der Rechnung einlegen können. Mit Verbesserungen beim Anbieterwechsel, einem Sonderkündigungsrecht beim Umzug und der Möglichkeit der Rufnummermitnahme bei laufenden Verträgen stärken wir die Rechte der Kunden am Markt und fördern den Wettbewerb.

Den parlamentarischen Beratungen der Koalition ist es zu verdanken, dass die Kabinettsvorlage in vielen entscheidenden Punkten weiter im Sinne der Verbraucher verbessert wurde. So konnten die Verbraucherschützer der Union durchsetzen, dass die Pflicht zur Preisansage bei Call-by-Call jetzt gesetzlich im TKG festgeschrieben ist.

   - Wir befähigen die Bundesnetzagentur, einen "Kostenairbag" für 
     mobile Dienste im Inland einzuführen. Wenn also beim 
     Datenroaming die Grenze von beispielsweise 50 Euro überschritten
     wird, soll der Verbraucher zukünftig per SMS einen Warnhinweis 
     bekommen.
   - Vor allem Werbeanrufe haben sich in letzter Zeit oft als großes 
     Ärgernis für Verbraucher herausgestellt. Einige Firmen 
     unterdrückten nicht nur ihre Rufnummer, sondern setzten sogar 
     falsche, nicht zurück verfolgbare Rufnummern auf. Mit dem TKG 
     ist nun beides verboten. Verstöße dagegen werden zukünftig mit 
     100.000 Euro anstatt wie bisher mit 10.000 Euro geahndet.
   - Die Möglichkeit der Rufnummernsperre wird künftig auch im 
     Bereich des Mobilfunks bestehen.
   - Das WAP-Billing - also das Abrechnen über die Telefonrechnung 
     bei der Internetnutzung durch Smartphones - muss auf 
     Kundenwunsch abgestellt werden. Das führt zu effektiver 
     Kostenkontrolle und zuverlässigem Schutz vor Kostenfallen im 
     Internet.
   - Die zwischenzeitlich geplante sogenannte "Bagatellgrenze" von 30
     Sekunden für Warteschleifen wird es nicht geben. Das hätte 
     bedeutet, dass bei einer Weiterleitung von Anrufen 
     kostenpflichtige Warteschleifen durch die Hintertür ermöglicht 
     worden wären."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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