Silberhorn: Eulen statt Euros nach Athen tragen
Berlin (ots)
Zur Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone zu Griechenland erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Direkte EU-Finanztransfers an Griechenland würden einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und eine wesentliche Geschäftsgrundlage der Währungsunion in Frage stellen. Das Verbot der Schuldenübernahme ("No-Bail-Out-"Klausel) wurde als Instrument zur haushaltspolitischen Disziplinierung bewusst in den Vertrag von Maastricht aufgenommen. Davon abzurücken, würde Griechenland jede Motivation zu Reformen nehmen und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in der Eurozone in weite Ferne rücken. Indem Bundeskanzlerin Merkel allen Lockrufen nach schnellen Hilfen für Griechenland widersteht, erweist sie der dauerhaften Stabilität des Euro einen wertvollen Dienst.
Es ist Ausdruck wirtschaftlicher Vernunft der Euroländer, koordinierte bilaterale Kredite zu Zinssätzen über dem Marktniveau an eine unmittelbar bevorstehende Zahlungsunfähigkeit Griechenlands zu knüpfen und von einer direkten Beteiligung des IWF abhängig zu machen. Der IWF verfügt über ein umfassendes Instrumentarium und die notwendige Expertise im Umgang mit hoch verschuldeten Ländern und kann zusammen mit den Ländern der Eurozone zusätzliches Vertrauen an den Finanzmärkten schaffen.
Um eine vergleichbare Situation wie in Griechenland künftig zu verhindern, sind Besonnenheit und Klugheit aller Euroländer gefragt. Insoweit gilt: wir müssen Eulen, nicht Euros nach Athen tragen. Neues Vertrauen lässt sich nicht mit frischem Geld begründen. Stattdessen ist es notwendig, Transparenz in der Haushaltsführung sicherzustellen, die bestehenden Regeln zu beachten und die erforderlichen Reformen tatsächlich vorzunehmen.
Insbesondere müssen der Stabilitäts- und Wachstumspakt strikt beachtet und seine Sanktionsmöglichkeiten genutzt werden. Bereits heute können Defizitsündern auf Vorschlag der EU-Kommission Mittel aus dem Kohäsionsfonds entzogen werden. Darüber hinaus können schärfere Sanktionen wie der Entzug von Mitteln aus den Strukturfonds ohne Vertragsänderung vorgenommen werden. Zu prüfen bleibt, Eurostat wirksamere Überwachungs- und Überprüfungsrechte einzuräumen.
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