CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Keine Zustimmung zu verfassungswidrigem
Gesetz
Berlin (ots)
Zu der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag über den rot-grünen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden in das Grundgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Die CSU-Landesgruppe hat heute im Deutschen Bundestag die Änderung des Grundgesetzes zur Einführung von Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden abgelehnt. Der rot-grüne Gesetzentwurf ist verfassungswidrig, da er die Beteiligung der Länder bei der Gesetzgebung ausschließen würde. Hinzu kommt, dass die repräsentative parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes den komplexen Anforderungen an ein Gesetzgebungsverfahren am besten gerecht wird.
Eventuelle Änderungen in der Beteiligung des Wahlvolks bei der Gesetzgebung können nicht in einem Hoppla-Hopp-Verfahren am Ende einer Wahlperiode übers Knie gebrochen werden. Sie müssen ausführlich und in aller Ruhe mit der gebotenen Sorgfalt besprochen werden. Bei der rot-grünen Gesetzesinitiative handelt es sich um bloßes populistisches Wahlkampfgetöse. Hätten SPD und Grüne eine Grundgesetzänderung wirklich gewollt, hätten sie diese sorgfältig vorbereitet und eine entsprechende Gesetzesinitiative zum Beginn und nicht am Ende der Wahlperiode vorgelegt.
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