CSU-Landesgruppe
Mayer: Bayerische Initiative zur nachträglichen
Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ist zu begrüßen
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Beratung einer Gesetzesinitiative Bayerns im Bundesrat zur Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss auch im Jugendstrafrecht eingeführt werden. Das geltende Recht enthält hier eine bedenkliche und nicht akzeptable Schutzlücke.
Nach geltender Rechtslage gibt es bei gefährlichen Gewalt- oder Sexualtätern, die nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sind, keine Möglichkeit, nachträglich die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Derzeit werden solche Täter somit nach Verbüßung ihrer Strafe auch dann entlassen, wenn sie weiterhin als in hohem Maße gefährlich einzustufen sind.
Wie der Fall der Ermordung des kleinen Peter letztes Jahr in München deutlich aufgezeigt hat, besteht hier ein dringender Handlungsbedarf. Es kann nicht darauf ankommen, ob der Täter ursprünglich nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Der Staat hat gleichermaßen in beiden Fällen die Pflicht, die Bevölkerung vor gefährlichen Wiederholungstätern zu schützen.
Die bayerische Gesetzesinitiative, die heute im Bundesrat beraten wird, ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Es kann nicht sein, dass die Bevölkerung durch die Entlassung hochgefährlicher Gewalttäter aus dem Strafvollzug sehenden Auges der Gefahr ausgesetzt wird, die von diesen Tätern ausgeht.
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