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Mayer: Online-Durchsuchung rasch ermöglichen

Berlin (ots)

Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, wonach die
Strafprozessordnung in der geltenden Fassung keine 
Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger ermöglicht, erklärt 
der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss zur 
Online-Durchsuchung sehr deutlich eine Lücke im strafprozessualen 
Instrumentarium aufgezeigt. Wir werden alles daran setzen, diese 
Lücke rasch zu schließen.
Die Online-Durchsuchung würde 99,9% der Bevölkerung von vornherein
nicht betreffen. Sie ist aber zur Aufklärung terroristischer 
Anschläge und schwerer Straftaten wie etwa Kinderpornographie 
unerlässlich. In diesen Bereichen muss Waffengleichheit zwischen den 
Ermittlern und den kriminellen Strukturen hergestellt werden. Die 
Organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus bedienen
sich inzwischen ganz selbstverständlich der modernsten 
Kommunikationsmittel. Das Internet spielt hierbei eine immer größere 
Rolle. Die Informationen auf privaten Computern können daher 
entscheidende Hinweise zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer 
Straftaten und terroristischer Aktivitäten liefern. Deshalb ist der 
Online-Zugriff auf Computer-Festplatten in bestimmten Fällen 
unerlässlich. Es wäre unverantwortlich, wenn der Staat von vornherein
auf diese Möglichkeit verzichten würde.
Wir müssen nun zeitnah die notwendige Rechtsgrundlage für 
Online-Durchsuchungen schaffen. Dabei dürfen für eine 
Online-Durchsuchung keine so hohen Hürden errichtet werden, dass das 
Instrument in der Praxis wertlos wäre.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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