CSU-Landesgruppe
Mayer: Online-Durchsuchung rasch ermöglichen
Berlin (ots)
Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, wonach die Strafprozessordnung in der geltenden Fassung keine Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger ermöglicht, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss zur Online-Durchsuchung sehr deutlich eine Lücke im strafprozessualen Instrumentarium aufgezeigt. Wir werden alles daran setzen, diese Lücke rasch zu schließen.
Die Online-Durchsuchung würde 99,9% der Bevölkerung von vornherein nicht betreffen. Sie ist aber zur Aufklärung terroristischer Anschläge und schwerer Straftaten wie etwa Kinderpornographie unerlässlich. In diesen Bereichen muss Waffengleichheit zwischen den Ermittlern und den kriminellen Strukturen hergestellt werden. Die Organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus bedienen sich inzwischen ganz selbstverständlich der modernsten Kommunikationsmittel. Das Internet spielt hierbei eine immer größere Rolle. Die Informationen auf privaten Computern können daher entscheidende Hinweise zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten und terroristischer Aktivitäten liefern. Deshalb ist der Online-Zugriff auf Computer-Festplatten in bestimmten Fällen unerlässlich. Es wäre unverantwortlich, wenn der Staat von vornherein auf diese Möglichkeit verzichten würde.
Wir müssen nun zeitnah die notwendige Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen schaffen. Dabei dürfen für eine Online-Durchsuchung keine so hohen Hürden errichtet werden, dass das Instrument in der Praxis wertlos wäre.
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