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Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V.

Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder aller Jahrgänge
VDEE e.V. zieht Bilanz

Berlin (ots)

Seit nunmehr etwa knapp einem Jahr wird das neue Gesetz (2. NEhelERGG) umgesetzt. Ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind und seine Abkömmlinge sind für ab dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle nicht mehr vom Erbrecht nach dem Vater und dessen Verwandten ausgeschlossen.

Die Praxis zeigt, dass sich in der Umsetzung hierdurch vielfach neue Herausforderungen an die Gerichte, Nachlasspfleger oder Erbenermittler stellen. Die Vaterschaftsanerkennungen an den Geburtseinträgen selbst enthalten manches Mal kaum mehr Information als den Namen, Beruf, Wohnort des leiblichen Vaters. Die Akten bzw. Beschlüsse zur Urkunde sind oft nicht archiviert bzw. sind vernichtet. Es sind ergänzende Erbenermittlungen nötig, um das Schicksal des leiblichen Vaters zu klären und somit seine weiteren Abkömmlinge, die auf Grund der neuen Gesetzeslage erb- bzw. miterbberechtigt sind, zu ermitteln.

Durch die Weltkriege, Flucht, Auswanderung gestalten sich diese Recherchen vielfach kompliziert und erfordern umfangreiche Fachkenntnisse, die professionelle Erbenermittlungsunternehmen aufgrund ihrer Spezialisierung, langjährigen Erfahrung und weltweiten Korrespondenten bieten können. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. bzw. seine Mitglieder stehen für Auskünfte gern zur Verfügung.

Pressekontakt:

Verband Deutscher Erbenermittler e.V.
10179 Berlin, Brückenstraße 5 A (Jannowitz-Center),
Tel. 030 / 246 25 162
Fax 030 / 246 25 163
E-Mail: mail@vdee-ev.de
Internet: www.verband-deutscher-erbenermittler.de (www.vdee-ev.de)
Im Auftrage der Mitglieder
M. A. Nicklauss
(Vorsitzender)
Pressesprecher: Rechtsanwalt Dirk Eisenschmidt

Original-Content von: Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V., übermittelt durch news aktuell

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