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Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V.

Erbenermittlung: Fehlende Transparenz bei Hinterlegungen durch Amtsgerichte
VDEE e.V. fordert die Einrichtung eines Hinterlegungsportals

Berlin (ots)

Die Praxis der Hinterlegung von Geld und Wertsachen bei Deutschen Amtsgerichten ist nicht mehr zeitgemäß und in großem Maße intransparent.

Bei unbekannten Berechtigten - häufig in Nachlasssachen - erfolgt die Hinterlegung des Vermögens zugunsten der Betroffenen. Diese Verfahren sind gesetzlich in den Hinterlegungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Die von der Hinterlegung Betroffenen erfahren von der Hinterlegung in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht. Es erfolgt nach derzeitiger Gesetzeslage auch keinerlei Veröffentlichung zu den Hinterlegungen. Da die Anspruchsberechtigten im Regelfall keine Kenntnis von der Hinterlegung haben, erfahren sie hiervon nichts. Nach Ablauf der dreißigjährigen Hinterlegungsfrist fällt das hinterlegte Vermögen sodann an den entsprechenden Landesfiskus.

Aus Sicht des VDEE e.V. ist diese Praxis nicht mit dem grundrechtlichen Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1) vereinbar und im Zeitalter des Internets auch aus technischen Gründen nicht mehr vertretbar. Der grundrechtliche Eigentumsschutz erfasst auch die hinterlegten Vermögenswerte, die den Betreffenden nicht bekannt sind. Im Rahmen der heutigen Möglichkeiten durch das Internet und die fortschreitende Vernetzung besteht von staatlicher Seite die Möglichkeit, diese hinterlegten Vermögenswerte mit verhältnismäßig geringem Aufwand bekannt zu machen. Der VDEE setzt sich in diesem Zusammenhang für die Schaffung einer Internetdatenbank ein, in der die Berechtigten nach hinterlegten Vermögenswerten suchen können. Vergleichbare Datenbanken gibt es bereits in zahlreichen Staaten. In Großbritannien, Neuseeland und mehreren US-Bundesstaaten sind Internet-Datenbanken zu "unclaimed funds" vorhanden, bei denen die Berechtigten entsprechende Suchanfragen online stellen können.

Auch in der Bundesrepublik wurden in der Justizverwaltung in den letzten Jahren bereits zahlreiche neue Datenbanken und Internetportale geschaffen. Zu erwähnen ist das gemeinsame Registerportal der Länder, bei dem bundesweit vor allem Handelsregistereintragungen und -bekanntmachungen abgerufen werden können. Daneben gibt es ein vergleichbares Portal der Länder zu bundesweiten Insolvenzbekanntmachungen. Ferner sind in den letzten Jahren das Zentrale Testamentsregister sowie das Vorsorgeregister neu geschaffen worden.

Aus Sicht des VDEE ist es daher an der Zeit, auch für den Bereich der Hinterlegungen ein entsprechendes Portal zu errichten. Der VDEE hat sich mit diesem Ansinnen an die Parteien sowie die entsprechenden Bundestagsfraktionen gewandt.

Pressekontakt:

Albrecht Basse
Basse & Lechner GmbH
Mallnitzer Straße 24
80687 München
Tel. 089 / 54 64 21 20

Original-Content von: Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V., übermittelt durch news aktuell

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