Alle Storys
Folgen
Keine Story von Berliner Zeitung mehr verpassen.

Berliner Zeitung

Berliner Zeitung: Kommentar zum Mindestlohn-Vorschlag der CDU

Berlin (ots)

Natürlich kann man das Konzept auch zerpflücken. Doch das ändert nichts daran, dass es vor nicht einmal einem Jahr noch undenkbar schien, dass die CDU überhaupt je ein Mindestlohnkonzept verabschieden würde. Es ist ein schwankender, etwas zögerlicher Schritt, den die Christdemokraten jetzt gehen. Aber ein Schritt ist es, und zwar ein ziemlich großer.

Pressekontakt:

Berliner Zeitung
Bettina Urbanski
Telefon: +49 (0)30 23 27-9
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
berliner-zeitung@berlinonline.de

Original-Content von: Berliner Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Berliner Zeitung
Weitere Storys: Berliner Zeitung
  • 25.04.2012 – 17:19

    Berliner Zeitung: Kommentar zum Hartz-IV-Urteil des Berliner Sozialgerichts

    Berlin (ots) - Aufgebracht hat das Almosen nun das Berliner Sozialgericht und zwar nicht zu knapp. Die Berechnungen der Regierung seien willkürlich, der Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf kommt, dass der Satz um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist zwar nicht klar. Aber jetzt muss das ...

  • 24.04.2012 – 17:28

    Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil über Entschädigungen für Sicherungsverwahrte

    Berlin (ots) - Was ist mit den Opfern der verfassungswidrigen Sicherungsverwahrung, also jenen Straftätern, die ihre Strafe verbüßt, ihre - rechtmäßige - Verwahrung hinter sich gebracht hatten, aber vom Staat jahrelang unzulässig festgehalten wurden? Ihnen billigt das Landgericht Karlsruhe 500 Euro Entschädigung für jeden Monat rechtswidrigen Freiheitsentzugs ...

  • 23.04.2012 – 18:41

    Berliner Zeitung: Kommentar zur Altersdiskriminierung

    Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat am Montag ein Grundsatzurteil gegen ganz offene Altersdiskriminierung gefällt. Der ehemalige Geschäftsführer der Kölner Kliniken hat Anspruch auf Schadensersatz und zusätzliches Schmerzensgeld, weil das Unternehmen den Vertrag mit dem damals 62-Jährigen allein aus Altersgründen nicht verlängert hat. Den Job bekam ein 41-Jähriger. Das war 2008. Inzwischen hat sich die ...