Berliner Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil über die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht:
Berlin (ots)
Das Urteil zeugt von Augenmaß, weil es das Prinzip der Religionsfreiheit nicht über das Bedürfnis nach einer funktionierenden gesellschaftlichen Ordnung stellt. Der Schwimmunterricht erfüllt ja nicht nur den Zweck der körperlichen Ertüchtigung, er trägt auch zum gemeinschaftlichen Erleben bei, das mehr denn je helfen könnte, den vielen Formen gesellschaftlicher Desintegration entgegenzuwirken. Und womöglich ist das Urteil auch eine gute Vorbeugung, die Gerichte selbst nicht zunehmend zum Schauplatz eines forcierten religiösen Kampfes werden zu lassen.
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