Frankfurter Rundschau: Zum Rechtsgutachten über Bluttests zur Gendiagnostik:
Frankfurt (ots)
Das am Donnerstag vorgelegte Gefälligkeitsgutachten von Klaus F. Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, verweist die Diskussion über die Zukunft der vorgeburtlichen Diagnostik ins Absurde. Er liegt mit seinem Gutachten, der neue Bluttest auf Trisomie 21 sei illegal und nach dem Gendiagnostikgesetz nicht zulässig, falsch. Gärditz setzt Medizin mit Heilung gleich, davon aber ist im Gesetz nicht die Rede. Das Gesetz erlaubt nicht nur Tests, die betroffenen Frauen müssen sogar auf die Schwangerschaftskonfliktberatung hingewiesen werden - und damit auf die Möglichkeit einer Abtreibung.
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