Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Leistungsschutzrecht
Frankfurt (ots)
Das Gesetz ist gefährlich. Gerichte müssen nun klären, wie lang "kleinste Textausschnitte" sind, in der Zwischenzeit können Abmahnanwälte die Rechtsunsicherheit ausnutzen. Bleiben Kurzzusammenfassungen erlaubt, wie sie etwa Google zu seinen Suchergebnissen anzeigt, wäre ausgerechnet der Konzern von der "Lex Google" gar nicht betroffen.
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