Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Urteil gegen Thomas Middelhoff
Frankfurt (ots)
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen hat gegen Thomas Middelhoff noch im Gerichtssaal Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Das ist bemerkenswert. Denn kein anderer Begriff scheint die Person Middelhoffs so präzise zu bezeichnen wie Fluchtgefahr. Zum Leben Middelhoffs gehörte das hektische Hin und Her zwischen Kontinenten, Ländern, Städten - und die Flucht aus der Verantwortung. In seinem Schlusswort hat Middelhoff beteuert: "Ich kann mir kein Fehlverhalten vorwerfen." Vermutlich kann er das wirklich nicht. Eben das ist das Problem.
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