Frankfurter Rundschau: Zweifel an Glaubwürdigkeit
Frankfurt (ots)
Lohfink hatte Geschlechtsverkehr mit zwei Männern, die den Sex filmten. Die Männer wurden wegen der Verbreitung der Aufnahmen belangt, aber Lohfink verlangte auch ihre Verurteilung wegen Vergewaltigung. Von Anfang an waren Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit geboten. Ihre "Hört-auf"-Rufe bezogen sich auf das Filmen, nicht auf den Sex. Dass Politikerinnen ausgerechnet den Fall Lohfink nutzten, um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ("Nein heißt nein") zu verlangen, war Rechtsstaatlichkeit à la "Alice hinter den Spiegeln", so berechtigt die Forderung selbst auch sein mag. Lohfink ist wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden - das Urteil dürfen ihre Unterstützerinnen auch auf sich selbst beziehen.
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