Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Verfassungsrichter Harbarth 2018 ohne Nebeneinkünfte
Mit Spannung wird auf die Auflistung der Nebeneinkünfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts für das vergangene Jahr gewartet. Mitte Februar steht die Veröffentlichung an. Richter Stephan Harbarth, der seit November 2018 im Amt ist, gab noch 2018 an, keine Nebeneinkünfte generiert zu haben. Der CDU-Politiker steht aufgrund seiner ungeklärten Nebeneinkünfte in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter der CDU für den Wahlkreis Rhein-Neckar in der Kritik.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat unter anderem auch deshalb eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht eingereicht. Harbarth war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag für die Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz SZA in Mannheim tätig. Er soll unwidersprochenen Medienberichten zufolge Einkünfte jährlich über eine Million Euro aus seiner Tätigkeit als Anwalt erzielt haben. SZA arbeitet als Kanzlei auch für die Automobilindustrie.
Auf www.staatshaftung.eu werden Hintergründe und das Verfahren erklärt.
Die Nebeneinkünfte der Verfassungsrichter
Mitte Februar des vergangenen Jahres hatten die Richter in Karlsruhe erstmals ihre jährlichen Nebeneinkünfte veröffentlichen müssen. Diese lagen 2018 bei maximal 30.000 Euro brutto pro Person, wie aus der Übersicht hervorgeht (siehe hier). Den Spitzenwert erzielte der Richter Peter Huber. Sein Kollege Peter Müller liegt mit 22.500 Euro auf dem zweiten Platz. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verdiente neben seinem Amt rund 20.000 Euro. Neben dem monatlich üblichen Richtersalär von 14.537 Euro brutto können die Richter aus Publikationen, Vorträge und Veranstaltungen Einkünfte erzielen, sofern sie "das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität seiner Mitglieder begründen" können. Die 16 Verfassungsrichter hatten sich im November 2017 Verhaltensleitlinien gegeben. Den Leitlinien zufolge darf die Tätigkeit neben dem Amt "die Erledigung der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigen". Verglichen mit den Nebeneinkünften mancher Bundesrichter wirken die Beträge eher bescheiden. Die Grünen im Bundestag hatten diese Zahlen Ende 2016 bei der Bundesregierung abgefragt. Die Top-Verdiener waren damals ein nicht namentlich genannter Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) mit 300.666 Euro im Jahr 2015, ein Richter des Bundesfinanzhofs mit 158.686 Euro (2016) und ein Richter des Bundesarbeitsgerichts mit 156.245 Euro (2014). Ein einzelner BGH-Richter brachte es demnach zwischen 2010 und 2016 auf insgesamt 1,76 Millionen Euro.
Ralph Sauer: Wofür hat Harbarth sein Geld bekommen?
"Und da sind wir Mitten im Thema unserer Verfassungsbeschwerde", sagte Ralph Sauer, Mitinhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr. "Wie unabhängig ist bei solchen Zahlen die deutsche Justiz?", fragt sich der Verbraucheranwalt, der mit seinem Partner, Dr. Ralf Stoll, zu einer der führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal gehört und zudem in einer Spezialgesellschaft den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG vertritt. Der Fall Harbarth zeige deutlich, dass die Gefahr bestehe, dass Lobbyisten auch auf die obersten deutschen Gerichte Einfluss nehmen wollen. Harbarth war zehn Jahre lang bei SZA in leitender Funktion tätig. Und dafür habe er laut eigener Auskunft zwei Einkommen bezogen. Das sei in der Branche unüblich. Und die Frage sei erlaubt, wofür er das Geld erhalten habe. "Das bereitet unseren Mandanten große Sorge", berichtet Sauer weiter. Die fraglichen Einkommensverhältnisse müssen überprüft werden. "Durch die Personalie Stephan Harbarth sehen wir die Gefahr, dass Lobbyisten aus der Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Gericht ausüben können."
Wie hoch waren die Nebeneinkünfte von Harbarth als Abgeordneter?
Bei Kanzlei SZA war der Jurist Harbarth nicht nur Anwalt, der Mandanten betreute, sondern jahrelang zugleich Mitglied des Vorstands. Diese "üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus", heißt es in den Jahresabschlüssen. Auf Harbarths Bundestagsmandat wird in den Abschlüssen stets verwiesen. Entsprechend fällt die Vergütung aus: Nach einem unwidersprochenen Medienbericht erhielten die zwei Dutzend Vorstände bei SZA beispielsweise für das Jahr 2017 zusammen 15,5 Millionen Euro, was pro Kopf rechnerisch rund 646 000 Euro ergibt. Im Jahr 2014 lag die Vorstandvergütung pro Kopf sogar bei rund 797.000 Euro. Hier stellt sich natürlich die Frage, warum und vor allem für welche Leistungen hat Stephan Harbarth so viel Geld erhalten? Normalerweise ist die anwaltliche Tätigkeit durch das Vorstandgehalt abgeholten. Aber Harbarth bezog auch Einkünfte auf der Arbeit mit Mandanten. Und schließlich sollte das Bundestagsmandat im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen. Für die bekam er übrigens 9780,28 Euro im Monat plus Aufwandsentschädigung - das entspricht 117.370 Euro plus Aufwandsentschädigung im Jahr.
Wie sahen jetzt die Nebeneinkünfte von Harbarth aus?
Als Bundestagsabgeordneter musste auch Stephan Harbarth seine Nebeneinkünfte in einem Stufenmodell veröffentlichen. Im Stufenmodell lässt sich jedoch nie genau feststellen, wieviel ein Abgeordneter tatsächlich nebenher verdient. Gegenüber dem Parlamentspräsidenten geben die Abgeordneten zwar detailliert Auskunft über Tätigkeiten und Bezüge. So sollen mögliche Abhängigkeiten und Interessenkonflikte offengelegt werden. Anschließend veröffentlicht werden in den Abgeordnetenprofilen der Bundestagswebsite aber nur die groben Einkommensstufen. Stephan Harbarth gibt auf seiner Website wohl unfreiwillig mehr preis als üblich ist.
Als Vorstandsmitglied der SZA AG erzielte er vom 1. Januar bis zum 17. Januar 2018 ein Einkommen der Stufe 7. Das könnte bedeuten, er hat also etwas mehr als ein halbes monatliches Vorstandsgehalt von 75.000 bis 100.000 Euro bezogen. Rechnet man das auf den Monat um, könnte sein Einkommen bei 136.765 bis 182.353 Euro im Monat und im Jahr bei 1,6 Euro bis 2,2 Millionen Euro liegen - nur für die Arbeit als Vorstand. Dieses Salär wird dann in der Stufe "mehr als 250.000 Euro" versteckt. Selbst wenn Harbarth für den ganzen Monat Januar 2018 ein Vorstandsgehalt zwischen 75.000 bis 100.000 Euro erhalten hat, kommt er immer noch auf 900.000 bis 1,2 Millionen Euro im Jahr.
Ab dem 18. Januar 2018 war er dann bis zum 30. November 2018 als Geschäftsführer der SZA Rechtsanwalts-GmbH tätig. Dazu gibt er ein Einkommen wiederum der Stufe 10 an. Die SZA AG wurde im Januar 2018 in eine Rechtsanwalts-GmbH umgewandelt. Auch für die Jahre von 2013 bis 2017 hat Herr Harbarth nach eigenen Angaben diese Einkünfte der Stufe 10 aus der Vorstandstätigkeit erzielt. Das Magazin "Der Spiegel" ging schon am 9. August 2016 davon aus, dass Harbarth gesichert, 1,02 Millionen Euro aus seinem Vorstandsjob bezieht.
Doch damit nicht genug: Für seine Arbeit als Rechtsanwalt bei der SZA AG bzw. SZA GmbH flossen ebenfalls Einkünfte, die jedoch in Verbindung mit Mandanten als "Gewinne" deklariert wurden. Bis 2015 in der Stufe 6 (bis 75.000 Euro), ab 2016 bis November 2019 in der Stufe 7 (bis 100.000 Euro). Und an dieser Stelle wird es richtig kompliziert. Entstanden diese Einnahmen während seiner anwaltlichen Tätigkeit mit Mandanten? Das ist völlig unklar.
Doch der Reihe nach: Harbarth hielt in der SZA AG Anteile von 20.000 Euro. Für das Jahr 2017 bezahlte die AG laut des Jahresabschlussberichts von 2017 an ihre Eigner 4,58 Euro pro Anteil, was sich bei Harbarth auf 91.600 Euro summiert. Dieser "Gewinn" passt dann - so wie es das Abgeordnetengesetz will und versteht - in die Stufe 7 75.000 bis 100.000 Euro Nebeneinkünfte. "Gewinn" wird tatsächlich als Dividende verstanden.
Nur gibt Harbarth seit 2013 an, die Einkünfte mit Mandanten erzielt zu haben. Personifiziert sind die Angaben nicht, weil der Mandantenschutz vorrangig ist. 2018 waren es noch 15 Mandanten. Die von Harbarth gewählte Vorgehensweise bei der Angabe seiner Nebeneinkünfte gilt jedoch nur dann, wenn der beispielsweise der Rechtsanwalt von der Gesellschaft keine Vergütung erhält. Doch Harbarth hat ein Vorstandsgehalt von bis zu 1,2 Millionen Euro jährlich oder sogar mehr überwiesen bekommen. Abschließend bleibt die Frage also unbeantwortet, für welche Gegenleistung Stephan Harbarth sein Vorstandsgehalt erhalten hat. Oder andersrum wer waren die Mandanten?
Wie sind die Nebeneinkünfte zusammenfassend zu bewerten?
Bei näherem Hinsehen zeigen sich einige Ungereimtheiten:
1. Es kann als ausgeschlossen gelten, dass die SZA AG und spätere SZA GmbH einem der Rechtsanwälte und Partner ein Einkommen in dieser Höhe allein für die reine Anwaltstätigkeit gewährt hat, die faktisch aufgrund der Arbeitsbelastung als Abgeordneter nicht erbracht werden kann. Damit stehen den Nebeneinnahmen keine entsprechenden Gegenleistungen in Form von auf einzelnen Mandate bezogene erbrachte Arbeitsleistung gegenüber. Ist das so, dann hat Stephan Harbarth in erheblichem Umfang Vermögenszuwendungen aus ungeklärten Quellen erhalten. 2. Auf seiner Bundestags-Website gibt Harbarth für 2018 an, seine Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit mit 15 Mandanten in Form von "Gewinn" erzielt zu haben. Aus den Jahresabschlüssen der SZA AG lässt sich jedoch ableiten, dass die anwaltliche Tätigkeit der Partner/Aktionäre bei der SZA AG im Regelfall durch das Vorstandsgehalt abgegolten worden sind. Geht man jetzt davon aus, dass Stephan Harbarth seine Angaben zu seinen Nebeneinkünften korrekt vorgenommen hat, dann wurden mit der Vorstandsvergütung der Stufe 10 (über 250.000 Euro) gerade keine anwaltlichen Tätigkeiten abgegolten. Daher stellt sich die Frage, für welche Tätigkeit bekam er das Vorstandsgehalt? 3. Das Abgeordnetengesetz (§ 44a Abs. 2 S. 2) erklärt die "Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen" für unzulässig, "wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird". Zudem ordnet § 44a Abs. 1 S. 1 AbgG an, dass die Ausübung des Mandates im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitgliedes des Bundestages stehen muss, was offensichtlich mit einer hauptberuflichen Vorstandstätigkeit unvereinbar ist. 4. Die Kanzlei SZA vertritt unter anderem die Automobilindustrie. Die Kanzlei hat an den Fusionen von Daimler und Benz, Daimler und Chrysler sowie dem Zusammenschluss der DASA mit anderen Unternehmen mitgewirkt. Es besteht damit die begründete Besorgnis erheblicher verdeckter Fremdeinflüsse auf die Tätigkeit des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth, die auch auf das von ihm nunmehr wahrgenommene Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts und Vizepräsident ausstrahlen können. 5. Schon während seiner Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist von einer Verletzung der Vorgaben des Abgeordnetengesetzes auszugehen, die wiederum mit Blick auf Art. 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz als Verfassungsverstoß zu werten ist: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Dr. Stoll & Sauer: Spezialisten für Musterfeststellungsklage gegen VW
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ https://www.dieselskandal-anwalt.de/ https://www.vw-schaden.de/ https://www.staatshaftung.eu/