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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schlappe für ZBI: LG Nürnberg kritisiert Risikobewertung des Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI
Chancen auf Schadensersatz für Anleger steigen

Lahr (ots)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Fondsmanager von ZBI eine deutliche Niederlage zugefügt. Das Management des Immobilienfonds "Uni Immo Wohnen ZBI" darf in seinen Angebotsunterlagen nicht länger mit den Risikoklassen 2 oder 3 werben. Das Urteil vom 21. Februar 2025 bestätigt ein früheres Versäumnisurteil und unterstreicht die Fehlbewertung des Fondsrisikos, die viele Anleger getäuscht haben dürfte (Az.: 4 HK O 5879/24). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese Bewertung geklagt. ZBI plant nach Medienberichten vom 21. Februar 2025, in Berufung zu gehen. Für betroffene Investoren bedeutet das Urteil eine klare rechtliche Handhabe, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, eine der führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands und auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im ZBI-Online-Check, um individuelle Ansprüche zu prüfen.

Das Urteil: ZBI hat Anleger über das Risiko getäuscht

Im vergangenen Jahr hat der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI massiv an Wert verloren. Viele Anleger hatte das überrascht. Ihnen wurde die Anlage doch als sichere Geldanlage von Volksbanken und Raiffeisenbanken empfohlen. Der Risikoindikator im Basisinformationsblatt lag lange bei 2 von 7 und suggerierte eine sichere Anlage. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah das auf Klage der Verbraucherzentral Baden-Württemberg jedoch anders und stellte klar, dass ZBI die Risikoeinstufung des Uni Immo Wohnen ZBI künstlich niedrig gehalten hat, obwohl die tatsächliche Volatilität des Fonds viel höher war.

Kernpunkte des Urteils (Az.: 4 HK O 5879/24):

  • Verbot der bisherigen Risikoeinstufung: Das Fondsmanagement darf den Risikoindikator 2 oder 3 nicht mehr in seinen Verkaufsunterlagen verwenden.
  • Irreführende Risikoeinschätzung: Der Fonds wurde in der Vergangenheit als "niedrig oder mittelniedrig riskant" eingestuft. Eine plötzliche Sonderbewertung im Sommer 2024 führte jedoch zu einer Abwertung um fast 17 % - ein klares Zeichen für ein viel höheres Risiko.
  • Fehlende tägliche Neubewertung: Das Gericht stellte fest, dass der Fonds für seine tägliche Anteilswertberechnung keinen tatsächlichen Nettoinventarwert zugrunde legt, sondern eine Prognose verwendet. Eine echte Neubewertung erfolgt nur quartalsweise, was gegen die Voraussetzungen für eine niedrige Risikoklassifizierung verstößt.
  • Folgen für andere Fonds: Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für andere offene Immobilienfonds haben, die eine geringe Risikoeinstufung nicht durch eine geeignete Benchmark oder Vergleichswerte untermauern können.
  • ZBI plant Berufung

Dr. Stoll & Sauer: Wichtiger Sieg für den Anlegerschutz - Schadensersatz möglich

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in diesem Urteil einen Meilenstein für den Schutz von Fondsanlegern:

  • Gericht bestätigt, dass Anleger durch falsche Risikobewertung getäuscht wurden.
  • Stärkung des Anlegerschutzes bei offenen Immobilienfonds.
  • Höhere Chancen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung der Investition.
  • Laut Rechtsexperten könnten betroffene Anleger nun rechtliche Schritte einleiten, um ihre Verluste zurückzufordern.

Drastische Abwertung von rund 1000 Immobilien im Fonds

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 26. Juni 2024 erstmals über den in Schwierigkeiten geratenen offenen Immobilienfonds "Uni Immo Wohnen ZBI", der von Volks- und Raiffeisenbanken vermarktet wurde. Der Fonds erlitt einen plötzlichen Wertverlust von fast 17 Prozent, was einem Verlust von etwa 800 Millionen Euro entspricht. Gründe dafür seien die drastische Abwertung der etwa 1000 Immobilien im Fonds. Viele der über 40.000 Mieter sind aufgrund mangelhafter Wohnbedingungen wie Schimmel, kaputte Heizungen und hohe Nachzahlungsforderungen frustriert.

Der Fonds wurde laut Süddeutscher Zeitung ursprünglich als risikoarme Anlage vermarktet, besonders geeignet für konservative Anleger. Dank der Vertriebsmacht der Banken wuchs der Fonds anfangs rasant: Mehr als zwei Milliarden Euro sammelte er allein 2019 bei Anlegern ein. Seit seiner Auflegung 2017 sei der Fonds schnell gewachsen und habe ein Gesamtvermögen von knapp 4,9 Milliarden Euro erreicht. Doch durch externe Faktoren wie Corona, Ukraine-Krieg, Inflation und gestiegene Zinsen soll der Immobilienmarkt in eine Schockstarre geraten sein. Die Immobilienwerte fielen drastisch, was zu dem aktuellen Verlust führte.

Kostenlose Ersteinschätzung für betroffene Anleger

Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im ZBI-Online-Check, um zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten Anleger haben. Wer in den Uni Immo Wohnen ZBI investiert hat und Verluste erlitten hat, sollte seine Ansprüche jetzt prüfen lassen.

Dr. Stoll & Sauer - eine der führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Mit einer starken Spezialisierung auf Kapitalmarktrecht, Sammelklagen und Verbraucherschutz setzt sich die Kanzlei für die Rechte geschädigter Anleger ein. Bekannt wurde Dr. Stoll & Sauer durch die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen, bei der ein Vergleich über 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher ausgehandelt wurde. Aktuell führt die Kanzlei die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz und zahlreiche Verfahren gegen Finanzdienstleister und Fondsanbieter. Anwälte der Kanzlei führen derzeit die Sammelklage gegen den Tech-Konzern Meta aufgrund des Facebook-Datenlecks.

Pressekontakt:

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