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Deutsches Kinderhilfswerk unterstützt Kampagne "Kein Raum für Missbrauch"

Berlin (ots)

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die morgen startende Kampagne "Kein Raum für Missbrauch" des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. "Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche offener als bisher im gesellschaftlichen Diskurs verankert werden. Dabei muss die Anerkennung der Würde des Kindes und seines Rechts auf Selbstbestimmtheit im Vordergrund stehen. Es gilt die Rechte von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen zu stärken, ihnen eine Stimme zu geben, die nicht überhört werden kann", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Dabei brauchen wir auf der verfassungsrechtlichen Ebene die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ebenso wie auf der praktischen Ebene eine verstärkte Aufklärung und Bewusstseinsförderung, wirksame Beschwerde- und Kontrollmanagements, niedrigschwellige Beratungsangebote, Qualifizierungen von Betreuern und Pädagogen sowie straf- und zivilrechtliche Anpassungen. Dafür möchte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern mit der Kampagne 'Kein Raum für Missbrauch' eintreten" so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem mehr Anstrengungen von Staat und Zivilgesellschaft, um durch Partizipation von Kindern das Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern zu reduzieren. Außerdem müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen, aber auch Institutionen und Einrichtungen, in denen sich Kinder ohne ihre Eltern aufhalten wie beispielsweise Krankenhäuser, dazu angehalten werden, Präventionsstrategien zu entwickeln, die auf die Besonderheiten ihrer jeweiligen Institution eingehen. Zu einem wirkungsvollen Beschwerde- und Kontrollmanagement gehört es aber auch, Konzepte und Verfahren für einen verantwortungsvollen Umgang mit sexuellem Missbrauch zu entwickeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk regt zudem den Einsatz von regionalen Kinderanwälten nach dem Vorbild des skandinavischen Ombudsmodells an. Dieser ist als Interessenvertreter der Belange von Kindern und Jugendlichen zu verstehen und sollte ohne Anzeigepflicht als Vermittler zwischen Kind, Institutionen und Justiz agieren können. Als Beschwerdeinstanz könnten Kinderanwälte zu einem verbesserten bundesweiten Beschwerdemanagement für kinderrechtliche Sachverhalte und damit auch in Fragen des sexuellen Missbrauchs beitragen.

Weitere Informationen und Rückfragen:

Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de

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