Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk: Deutschland muss seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nachkommen
Berlin (ots)
Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Bund, Länder und Kommunen dazu auf, bei den Kinderrechten in Deutschland seinen auf internationaler Ebene eingegangen Verpflichtungen nachzukommen. "Deutschland hat in den letzten Jahren auf internationaler Ebene an einer Vielzahl von kinderrechtlichen Bestimmungen mitgewirkt, ohne diese in Deutschland selbst umzusetzen. Beispiele sind die Kinderrechte in der EU-Grundrechte-Charta, die Entschließung des Europäischen Parlaments zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtekonvention oder die Stockholmer Strategie zur Partizipation von Kindern. Deshalb sollten Bund, Länder und Kommunen zum Jahresbeginn den guten Vorsatz fassen, die Kinderrechte stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit zu nehmen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Leider werden auch in Deutschland Kinderrechte vielfach missachtet. Das gilt angesichts von rund 2,8 Millionen Kindern und Jugendlichen, die von Armut betroffen sind, auch für den Bereich der sozialen Sicherheit. Spezielle Kinderrechte sind in Deutschland noch nicht im Grundgesetz verankert, zudem fehlen an vielen Stellen rechtlich abgesicherte Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Natürlich erschöpft sich die praktische Durchsetzung von Kinderrechten nicht nur auf die Frage von Paragraphen. Wir brauchen die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird" so Krüger weiter.
Nach Artikel 24 der EU-Grundrechte-Charta haben Kinder Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2014 zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass der Grundsatz des Kindeswohls in der gesamten Gesetzgebung, in Beschlüssen von Staatsorganen auf allen Ebenen und in allen Gerichtsentscheidungen gewahrt wird.
Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 ist durch Beschluss des Bundestages und Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen am 05.04.1992 in Deutschland in Kraft getreten. Sie gilt im Rang eines einfachen Bundesgesetzes, und ist damit für Bund, Länder und Kommunen geltendes Recht.
Schließlich haben die Vereinten Nationen im Februar 2014 Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland angemahnt. So zeigte sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in einem Bericht enttäuscht darüber, dass Deutschland Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz aufgenommen hat. Außerdem bemängelte der Ausschuss das fehlende Monitoring der Kinderrechte in Deutschland und mahnt eine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche an, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Kernpunkt der Kritik war schließlich auch die hohe Kinderarmut in Deutschland.
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