Steuerhinterziehung: Großbank HSBC im Fokus deutscher Steuerfahnder - Selbstanzeige GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Köln (ots)
Die Großbank HSBC Schweiz ist wieder in den Fokus deutscher Steuerfahnder gerückt. Grund: Es soll noch viele Kundendaten mit Bezug zu Deutschland geben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Jahr 2010 stand die Schweizer Tochter der Großbank HSBC im Mittelpunkt von umfangreichen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Dabei wurden etliche Fälle von Steuerhinterziehung publik und Namenslisten an die entsprechenden nationalen Steuerbehörden übergeben. Dadurch überprüften die deutschen Steuerfahnder die Daten von rund 1100 Personen, die auf der Liste geführt wurden. Allerdings war die Liste offenbar unvollständig. Es soll noch rund weitere 1.000 Namen geben, die dem deutschen Fiskus bisher nicht bekannt sind, berichten verschiedene Medien übereinstimmend. Diese Unterlagen wollen die Steuerfahnder nun aus Frankreich erhalten.
Betroffen sind nicht nur deutsche Konteninhaber. Insgesamt soll es um mehr als 100.000 Kunden der HSBC aus mehr als 200 Ländern gehen, berichtet "Die Zeit". Dies gehe aus der Veröffentlichung der "SwissLeaks" genannten Daten hervor, die von dem internationalen Rechercheverband ICIJ ausgewertet wurden. Demnach sind u.a. auch Prominente und Politiker unter den Kunden der HSBC.
Die HSBC Bank hat in der Schweiz mutmaßlich Schwarzgeldkonten geführt und bei der Steuerhinterziehung geholfen. Nun droht nicht nur der Bank weiterer Ärger, sondern auch ihren Kunden, die unversteuertes Schwarzgeld auf diesen Konten vor dem Fiskus versteckt haben. Sie müssen nun einen Prozess wegen Steuerhinterziehung fürchten. Im Falle einer Verurteilung kann es zu hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen kommen.
Der Fall zeigt: Für Steuerhinterzieher wird die Luft immer dünner. Das Risiko entdeckt zu werden, steigt kontinuierlich. Für die Betroffenen bleibt nach wie vor der Ausweg über die Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung zu umgehen. Dazu sollten sie aber umgehend handeln. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur vollständig sein, sondern sie muss auch rechtzeitig gestellt werden. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht in aller Hektik im Alleingang oder mit vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlerhaft ist und fehlschlägt ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden.
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