Grüne Gentechnik - Nulltoleranz
"Es geht um Rechtssicherheit durch einheitliche Analysemethoden, nicht um eine Aufweichung von Regelungen"
Berlin (ots)
In der aktuellen EU-politischen Diskussion um die Grüne Gentechnik und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) geht es, anders als derzeit in den Medien berichtet wird, nicht um die Einführung eines Toleranzwertes für in der EU noch nicht vollständig genehmigter GVO bei Lebensmitteln und ein Aufweichen der geltenden Regelungen, sondern um eine Vereinheitlichung der Analysemethoden zum verlässlichen Nachweis von GVO-Spuren. Problematisch für den europäischen Agrar- und Ernährungssektor ist das Fehlen eines solchen analytischen Standards:
Bei GVO, die in Drittländern zugelassen sind und bereits in großem Maßstab angebaut, verarbeitet und über komplexe Warenströme global gehandelt werden, für die das Genehmigungsverfahren in der EU aber noch nicht abgeschlossen ist, führt jeder noch so geringe Spurennachweis in Europa zur Aberkennung der Verkehrsfähigkeit der jeweiligen Rohstoffe. Im schlimmsten Fall drohen Rückrufe und Vernichtungen von sicheren Lebensmitteln. Dadurch stehen Unternehmen vor einer massiven Rechts- und Planungsunsicherheit. Das gilt auch für Hersteller von Ökoprodukten. Daher fordert der Grain Club verbindliche Vorgabe von Analyse- und Nachweismethoden, die GVO zuverlässig aber erst oberhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent darstellen können - analog der bestehenden Regelung für Futtermittel. Die Nulltoleranz bliebe bei dieser "technischen Lösung" weiterhin bestehen, aber unzuverlässige Analyseergebnisse unterhalb von 0,1 Prozent würden nicht mehr berücksichtigt.
"Das wäre ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Importe von Agrarrohstoffen würden auf eine stabile Rechtsgrundlage gestellt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Lebensmittelwirtschaft gesichert", so Christof Buchholz, vorsitzender Geschäftsführer des Grain Clubs. "Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommission, einen Vorschlag vorzulegen und fordern von der Bundesregierung, den Koalitionsvertrag in diesem Punkt umzusetzen."
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