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BAM gibt Tipps für ein sicheres Silvester 2019: Feuerwerk richtig transportieren, lagern und verwenden

BAM gibt Tipps für ein sicheres Silvester 2019: Feuerwerk richtig transportieren, lagern und verwenden
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Sperrfrist: 5. Dezember 2019, 16 Uhr

Berlin, 05.12.2019. Immer wieder kommt es beim Transport, der Lagerung und Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Unfällen. Damit Silvester 2019 für Verbraucher*innen sicher bleibt, informiert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf ihrer Pressekonferenz am 5. Dezember 2019 über das Gefährdungspotential von Feuerwerk und gibt Tipps zum richtigen Umgang.

Die BAM ist eine der benannten Stellen in der EU, die Feuerwerkskörper auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie [2013/29/EU] prüfen. Auf ihrem Testgelände Technische Sicherheit in Horstwalde zeigt die BAM verschiedene Versuche zur Prüfung von Pyrotechnik und demonstriert die Explosionsrisiken beim Transport von Feuerwerk.

Insbesondere der Transport von Feuerwerk wird häufig unterschätzt. Bei Feuerwerk handelt es sich um Gefahrgut, für das besondere Vorschriften gelten. So dürfen Privatpersonen nicht mehr als 50 kg brutto Gesamtmasse an Feuerwerkskörpern transportieren. Feuerwerk sollte außerdem möglichst in der Originalverpackung und im Kofferraum befördert werden.

Auch für die Lagerung von Feuerwerk gelten besondere Regeln. In bewohnten Räumen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie beispielsweise Raketen oder Feuerwerksbatterien, mit maximal 1 kg an Nettoexplosivstoffmasse (NEM) gelagert werden. In einem Gebäude ohne Wohnraum dürfen Privatpersonen Feuerwerkskörper bis zu einer NEM von 15 kg lagern.

Grundsätzlich gilt: Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Feuer. Bewahren Sie gekauftes Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe zu Stoffen, die zu einer Gefahrenerhöhung beitragen, wie beispielsweise Spraydosen.

"Die Gefahren, die von Feuerwerk ausgehen, werden häufig nicht richtig eingeschätzt", so Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnik-Experte bei der BAM. "Wird beispielsweise beim Transport im Pkw die zulässige Menge an Feuerwerkskörpern deutlich überschritten oder wird illegales Feuerwerk transportiert, so ist bei einem Unfall mit heftigen Explosionen zu rechnen. Halten Sie sich daher an die Vorgaben zu Transport, Lagerung und Verwendung und vor allem: Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk!"

Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet, die beim Hersteller die Qualitätssicherung überwacht. Prüfende Stellen sind neutrale, unabhängige Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitglied­staaten benannt werden. Die BAM ist die benannte Stelle für Feuerwerksprüfungen in Deutschland. Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.

10 Tipps für ein sicheres Silvester

Aber auch geprüftes Feuerwerk wird oft nicht richtig verwendet. Hier noch einmal die zehn wichtigsten Tipps zum Gebrauch von Silvester-Feuerwerk:

 1. Beachten Sie das zulässige Mindestalter und die offiziellen Verkaufszeiten.
 2. Achten Sie auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.
 3. Achten Sie bei Transport und Lagerung auf die zulässige Höchstmenge der 
    Nettoexplosivstoffmasse. Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe 
    von Heizungen oder offenem Licht.
 4. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
 5. Beachten Sie die offiziellen Abbrennzeiten.
 6. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und halten Sie die 
    Sicherheitshinweise ein.
 7. Halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern ein.
 8. Achten Sie bei der Verwendung von Raketen auf einen sicheren Stand.
 9. Zünden Sie Knallkörper nicht aus der Hand.
10. Das Wichtigste zum Schluss: Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk! 

Informationen, Fotos und Videos

Mehr Informationen zum Thema Feuerwerk und der sicheren Handhabung finden Sie auf unserer Website www.bam.de/silvester.

Kontakt:
Venio Quinque, M.A., LL.M./LL.B.
Leiter Referat Unternehmenskommunikation
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
T: + 49 30 8104-1002 
presse@bam.de
www.bam.de
Über die BAM
Die BAM gewährleistet Sicherheit in Technik und Chemie.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine 
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und 
Energie.

Die BAM forscht, prüft und berät zum Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern. 
Im Fokus aller Tätigkeiten in der Materialwissenschaft, der Werkstofftechnik und
der Chemie steht dabei die technische Sicherheit von Produkten und Prozessen. 
Dazu werden Substanzen, Werkstoffe, Bauteile, Komponenten und Anlagen sowie 
natürliche und technische Systeme von volkswirtschaftlicher Dimension und 
gesellschaftlicher Relevanz erforscht und auf sicheren Umgang oder Betrieb 
geprüft und bewertet. Die BAM entwickelt und validiert Analyseverfahren und 
Bewertungsmethoden, Modelle und erforderliche Standards und erbringt 
wissenschaftsbasierte Dienstleistungen für die deutsche Wirtschaft im 
europäischen und internationalen Rahmen.

Sicherheit macht Märkte.
 Die BAM setzt und vertritt für Deutschland und seine globalen Märkte hohe 
Standards für Sicherheit in Technik und Chemie zur Weiterentwicklung der 
erfolgreichen deutschen Qualitätskultur "Made in Germany".
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