Alle Storys
Folgen
Keine Story von ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. mehr verpassen.

ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

Arbeitsstättenverordnung ist nicht mehr zeitgemäß

Ein Dokument

Nachfolgend erhalten Sie eine Pressemitteilung, die Sie auch als Datei im Anhang dieser Mail finden.

Arbeitsstättenverordnung ist nicht mehr zeitgemäß

Berlin, 09.05.2019 - Angesichts der fortschreitenden Transformation der Arbeitswelten und neuen Ansprüchen an Arbeitsplätze und Büroflächen hinkt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der Realität hinterher. Zu diesem Ergebnis kommt die neue digitale Publikation "Zeitgerechte Arbeitsstättenverordnung? Über Wohlbefinden, Produktivität und Change Management auf der Fläche", die der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, veröffentlicht hat. Festgeschriebene Maße für Büros, Bewegungsflächen und die mangelnde Flexibilität in der Flächennutzung seien nicht mehr zeitgemäß.

"Wir müssen uns die Frage stellen, wie sich eine Fläche zusammensetzt, in der gleichermaßen die Produktivität gesteigert, die Gesundheit gefördert und das Wohlbefinden ermöglicht werden", sagt Andreas Wende, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Büroimmobilien. "Hierauf gibt es sicherlich keine einzig wahre Antwort. Aber die stärkere Nutzung von neuen Technologien - etwa Internet of Things oder Metering - kann dabei helfen, altbekannte Stressoren wie Licht, Akustik oder Luftqualität gesund zu justieren und somit ein Mehr an Gesundheit zu gewährleisten. Wir brauchen ein interdisziplinäres Zusammenspiel aus mehreren Bereichen - darunter auch Human Resources und IT. Denn ohne die diversen Perspektiven ist ein gutes Change Management nicht möglich." Auch wenn die Arbeitsstättenverordnung im Kern etwas Gutes habe - nämlich den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerin und des Arbeitsnehmers - ist sie ein Relikt aus alter Zeit. "Sie ist heutzutage größtenteils durch das Konzept des Wohlbefindens abgelöst worden", so Wende.

Novellierung der ArbStättV: Immobilienwirtschaft fordert Einbeziehung

Für große Unternehmen ist die Arbeitsstättenverordnung an vielen Stellen ein starkes Hindernis, zeitgemäße "Wellbeing-Strategien" für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Büropraxis umzusetzen. Deshalb brauche es im Zuge einer möglichen Novellierung der ArbStättV die Einbeziehung immobilienwirtschaftlicher Akteure. "Die erfolgreiche Transformation der Arbeitswelten erfordert eine zeitgerechte Regulatorik, bei denen auch technologischen Möglichkeiten und der wachsenden Flexibilisierung Rechnung getragen wird", sagt Brigitte Walter, stellv. Vorsitzende ZIA-Ausschuss Büroimmobilien. "Der Schulterschluss zwischen Ausstattern, Beratern und Immobilienwirtschaft nimmt in der freien Wirtschaft bereits sehr konkrete Züge an. Politik und Verwaltung lassen diesen Synergieeffekt allerdings noch nicht zu - oder haben die Notwendigkeit noch nicht erkannt. Dabei liefert die Immobilienwirtschaft bereits eine Fülle von Erfahrungswerten und Lösungen mit Blick auf ein Mehr an Wohlbefinden, ein Mehr an Gesundheitsschutz und ein Mehr an Nachhaltigkeit. Wir müssen uns ernsthaft Gedanken machen, wie und mit welchen Forderungen wir hier mit den relevanten Akteuren in den politischen Dialog treten. Die Publikation soll dabei zur Diskussion anregen."

Die vollständige digitale Publikation "Zeitgerechte Arbeitsstättenverordnung? Über Wohlbefinden, Produktivität und Change Management auf der Fläche" finden Sie unter diesem LINK.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der
Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände,
für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten
Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen
Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und
Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf
nationaler und europäischer Ebene - und im Bundesverband der deutschen Industrie
(BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Kontakt
André Hentz
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 23
E-Mail:  andre.hentz@zia-deutschland.de 
Internet: www.zia-deutschland.de
Weiteres Material zum Download

Dokument:  190509_PM_ZIA_Arbeitsstättenverordnung.docx
Weitere Storys: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Weitere Storys: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
  • 09.05.2019 – 08:27

    Vorhaben bei Share Deals schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland

    Nachfolgend erhalten Sie eine Pressemitteilung, die Sie auch als Datei im Anhang dieser Mail finden. Vorhaben bei Share Deals schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland Berlin, 09.05.2019 - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) soll dem Vernehmen nach planen, auch die durch die Länder ...

    Ein Dokument
  • 02.05.2019 – 09:44

    Öffnungsklausel bei Grundsteuer muss Aufkommensneutralität bewahren

    Nachfolgend erhalten Sie eine Pressemitteilung, die Sie auch als Datei im Anhang dieser Mail finden. Öffnungsklausel bei Grundsteuer muss Aufkommensneutralität bewahren Berlin, 02.05.2019 - Nach Medienberichten über einen weiteren Aufschub des Grundsteuerreform-Gesetzes fordert der ZIA Zentraler ...

    Ein Dokument