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EEG-Novelle: Einnahmen aus CO2-Bepreisung sollten in die energetische Gebäudesanierung zurückfließen
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EEG-Novelle: Einnahmen aus CO2-Bepreisung sollten in die energetische Gebäudesanierung zurückfließen
- Nachbesserung u.a. beim Abbau gewerbesteuerlicher Hemmnisse erforderlich
- Photovoltaik: ZIA unterstützt Verbändeappell
Berlin, 17.11.2020 - Vor dem Hintergrund der morgigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) erachtet es der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, positiv, dass die Bundesregierung zentrale Forderungen der Immobilienwirtschaft übernommen hat. Für die erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor sind aber weitere Schritte vorzunehmen.
"Für die Akzeptanz der Energiewende ist es richtig und wichtig, dass Mieterstrom im Gesetzentwurf als ein wichtiger Baustein angesehen wird", sagt Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. "Auch die geplante Senkung der EEG-Umlage und damit des hierzulande sehr hohen Strompreises unterstützen wir grundsätzlich. Allerdings sollte mindestens die Hälfte der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wieder in energetische Maßnahmen im Gebäudesektor zurückfließen und nicht ausschließlich zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden."
Nachbesserung u.a. beim Abbau gewerbesteuerlicher Hemmnisse erforderlich
Darüber hinaus gibt es weiterhin akuten Handlungsbedarf beim Abbau steuerlicher Hemmnisse wie beispielsweise im Rahmen der Gewerbesteuer und bei weiteren Einschränkungen im Bereich des Mieterstroms sowie bei den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung. Hier sind praxisgerechtere Ausgestaltungen erforderlich. "Damit der Gebäudesektor seinen Beitrag zum Erfolg der Energiewende leisten kann, muss der Deutsche Bundestag praxisnahe und wirtschaftliche Regelungen im Zuge der EEG-Novelle einführen", so Hill.
Photovoltaik: ZIA unterstützt Verbändeappell
Der ZIA unterstützt zudem - gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden - einen Appell an Bundesregierung und Bundestag für Nachbesserungen der EEG-Novelle bei bestehenden Hemmnissen für Solarstromanlagen. "Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, dann sollte die Politik keine neuen Marktbarrieren schaffen und stattdessen bestehende Hürden für die dezentrale Sektorenkopplung, für solare Quartierskonzepte und für den Mieterstrom abbauen", so Hill.
Die Stellungnahme des ZIA zur EEG-Novelle finden Sie unter diesem LINK.
Den gemeinsamen Verbändeappell finden Sie unter diesem LINK.
Der ZIA Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene - und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner. Kontakt André Hentz ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel.: 030/20 21 585 23 E-Mail: andre.hentz@zia-deutschland.de Internet: www.zia-deutschland.de
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