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Corona-Aufbaufonds der EU: Lückenhafte Kontrollen bei öffentlichen Ausschreibungen und Staatshilfen

Corona-Aufbaufonds der EU: Lückenhafte Kontrollen bei öffentlichen Ausschreibungen und Staatshilfen
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Corona-Aufbaufonds der EU: Lückenhafte Kontrollen bei öffentlichen Ausschreibungen und Staatshilfen

  • Mit den Corona-Aufbaumitteln werden viele Maßnahmen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen und staatlichen Beihilfen finanziert.
  • Die EU-Kommission überprüft die Kontrollsysteme in den EU-Ländern inzwischen genauer, doch gibt es noch immer Schwachstellen.
  • Einige EU-Länder fordern vorschriftswidrige Ausgaben nicht zurück, und selbst wenn sie dies tun, fließt das Geld nicht zurück in den EU-Haushalt.

Die EU-Kommission kann nach wie vor nicht sicherstellen, dass in den EU-Ländern bei Ausgaben aus der 650 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der EU die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Beihilfen eingehalten werden. Dies geht aus einem Sonderbericht vor, der heute vom Europäischen Rechnungshof veröffentlicht wurde. Die einschlägigen Kontrollsysteme hätten in einigen EU-Ländern gravierende Schwächen. Außerdem seien die Kontrollen der EU-Kommission lückenhaft. Daher sei es möglich, dass mit Corona-Aufbaugeldern Maßnahmen finanziert würden, bei denen keine solide Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge oder der Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen stattfindet, warnen die Prüfer.

Die 27 EU-Länder müssen, wenn sie Corona-Aufbaumittel erhalten, die Einhaltung sowohl des europäischen wie des nationalen Rechts sicherstellen. Dazu gehören auch die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und für staatliche Beihilfen. Zu diesem Zweck müssen die EU-Länder Kontrollen und Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme wirksam sind. Die EU-Kommission ihrerseits muss sich vergewissern, dass die zuständigen nationalen Stellen die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig und wirksam kontrollieren.

"Verstöße gegen die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und für staatliche Beihilfen bei den EU-Haushaltsausgaben sind ein hartnäckiges Problem. Wie der Rechnungshof festgestellt hat, haben sich weder die Europäische Kommission noch die Mitgliedstaaten dem Thema von Anfang an intensiv genug gewidmet", so Jorg Kristijan Petrovič, der als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für den Bericht zuständig ist. "Da bis Ende 2026 noch Hunderte Milliarden Euro investiert werden müssen, hoffen wir, dass unsere Prüfung dazu beitragen wird, die finanziellen Interessen der EU wirksamer zu schützen."

Zwar ließen die Vorschriften bei der ARF Unterschiede zwischen den Kontrollsystemen durchaus zu. Dennoch stellten die Prüfer in den meisten geprüften Ländern fest, dass die Überprüfung der Vorschriften bei der öffentlichen Auftragsvergabe mangelhaft war. So hatten die nationalen Behörden Probleme mit Umfang, Qualität und/oder Zeitplan ihrer Kontrollen. Bei den staatlichen Beihilfen fällt das Urteil der Prüfer positiver aus. Die Kontrollen seien größtenteils vorgesehen gewesen und hätten die wichtigsten Risiken abgedeckt, so die Prüfer. Zu dem Zeitpunkt, zu dem Zahlungsanträge eingereicht wurden, hätten die nationalen ARF-Prüfstellen jedoch im Allgemeinen über keine Gewähr in Bezug auf staatliche Beihilfen verfügt.

Den Prüfern zufolge liegt dies teilweise an unklaren Vorschriften. Sie weisen darauf hin, dass den EU-Ländern keine detaillierten Leitlinien zur Überprüfung der EU-Vorschriften für die öffentlichen Ausschreibungen und für Staatshilfen an die Hand gegeben worden seien. Daher habe sich die Prüfungstätigkeit der EU-Kommission zunächst auf Betrug, Korruption und Interessenkonflikte konzentriert. Seitdem habe die Kommission zwar ihre Prüfstrategie verbessert, doch stieß der Rechnungshof noch immer auf Probleme. So seien beispielsweise nicht bei allen EU-Ländern, die Mittel aus der ARF erhielten, die Kontroll- und Prüfsysteme für die öffentliche Auftragsvergabe gleichermaßen geprüft worden.

Darüber hinaus verweisen die Prüfer auf Mängel bei den Korrekturmaßnahmen, die die EU-Länder ergriffen haben. Die könnten dazu führen, dass die Maßnahmen nicht abschreckend genug seien. In der Praxis forderten die EU-Länder die geschuldeten Beträge nicht immer zurück. Und würden solche Beträge doch eingezogen, so würden sie nicht an den EU-Haushalt zurücküberwiesen oder von künftigen ARF-Zahlungen abgezogen. Die Prüfer räumen ein, dass dies dem Konzept des EU-Aufbaufonds entspricht, bei dem die zufriedenstellende Erreichung der Etappenziele und Zielwerte die Hauptvoraussetzung für die Zahlung darstellt. Gleichzeitig warnen sie jedoch, dass dies konkret bedeute, dass Zahlungen aus der ARF sogar dann in voller Höhe geleistet werden könnten, wenn gegen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe oder für staatliche Beihilfen verstoßen werde.

Hintergrundinformationen

Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) werden seit Beginn der Corona-Pandemie im Februar 2020 Reformen und Investitionen in den EU-Ländern unterstützt. Die ARF läuft noch bis zum 31. Dezember 2026. Mittel in Höhe von 650 Milliarden Euro wurden bereitgestellt, davon 359 Milliarden Euro an Finanzhilfen und 291 Milliarden Euro an Darlehen. Bei der ARF handelt es sich um einen neuartigen Finanzierungsmechanismus, der nicht auf den tatsächlich angefallenen Kosten beruht. Die Europäische Kommission führt die ARF im Wege der direkten Mittelverwaltung durch und trägt die letzte Verantwortung.

Der Sonderbericht 09/2025 mit dem Titel "Systeme zur Sicherstellung der Übereinstimmung der ARF-Ausgaben mit den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und für staatliche Beihilfen: Verbesserungen zu verzeichnen, Systeme aber noch immer unzureichend" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.

Diese Prüfung ergänzt frühere Berichte des Europäischen Rechnungshofs über die ARF-Kontrollsysteme, darunter der Sonderbericht 07/2023 über die Gestaltung des Kontrollsystems der Kommission für die ARF und der Sonderbericht 22/2024 über das Risiko einer Doppelfinanzierung aus dem EU-Haushalt.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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