Neue rechtliche Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe: "Die Politik muss unsere Branche endlich auf die Prioritätenliste nehmen"
Reform der Gewerbeordnung und spezialgesetzliche Regelungen
Homburg (ots)
Nach den Skandalen um Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften beschäftigen die erforderlichen Konsequenzen weiter die öffentliche Diskussion. Hierzu hat der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) mit seinem 12-Punkte-Programm die Eckpfeiler für neue Sicherheitsstandards in Asylbewerberunterkünften dargelegt. Dabei geht es u. a. um die Eignungskriterien mit Blick auf Organisation und Personal der einzusetzenden Dienstleister, die Überprüfung der Sicherheitskräfte, Planung und Umsetzung entsprechender Aufträge sowie die erforderliche Entlohnung. Gleichzeitig unterstreichen nicht zuletzt diese unentschuldbaren Vorkommnisse zusätzlich die Notwendigkeit veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe.
Mit Blick auf den geforderten neuen rechtlichen Rahmen für das Sicherheitsgewerbe sieht BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht. Sie habe sich bereits im Koalitionsvertrag selbst das Ziel gesteckt, an Sicherheitsdienstleister verbindliche Anforderungen zu stellen. "Leider hat sie ihre eigenen Vorgaben bisher nicht ansatzweise aufgegriffen. Wir hoffen, dass unsere Vorschläge jetzt endlich zum Tragen kommen und die Politik das Sicherheitsgewerbe auf die Prioritätenliste nimmt", unterstreicht Dr. Olschok. Diese erhebliche Relevanz hebt auch Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Leitender Polizeidirektor/Kriminaldirektor i. R. hervor. "Wir brauchen verbindliche Regelungen, durch die 'schwarzen Schafen' endgültig das Handwerk gelegt wird."
Im Mittelpunkt stehen Reformen bezüglich der seit 1927 für die Sicherheitsbranche geltenden Gewerbeordnung. "Den aktuellen Herausforderungen der inneren Sicherheit wird diese seit fast 90 Jahren geltende Grundlage an vielen Stellen immer weniger gerecht", sagt Janiesch. "Darauf müssen wir entsprechend reagieren." Konkrete Vorschläge hierzu sowie zur Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen, z. B. mit Blick auf die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen oder den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), liegen seit Langem auf dem Tisch. So habe z. B. die Innenministerkonferenz (IMK) zuletzt im Jahr 2013 beschlossen, die Anforderungen an Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe u. a. durch Änderungen im Gewerberecht zu erhöhen. "Jetzt geht es darum, dies gesetzgeberisch auszufeilen, zu verabschieden und dann in der Praxis umzusetzen", betont Janiesch.
Zentraler Bestandteil ist die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zum Sicherheitsgewerbe. Statt der zurzeit als Mindestvorgabe geltenden 40-stündigen Unterrichtung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) fordert der BDSW, dass - bis auf wenige Ausnahmen - alle Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die Sachkundeprüfung bei den IHK zu erbringen haben. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einem mündlichen Teil von zirka 15 Minuten. Gegenstand sind folgende Sachgebiete: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik.
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