Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum
Klaffender Spalt zwischen politischer Wertschätzung von Denkmalen und deren Förderung
Berlin (ots)
Die Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum ruft Landes- und Bundespolitik auf, mehr in bauliches Kulturerbe zu investieren. Die Förderung denkmalgeschützter Häuser kommt dabei viel zu kurz.
Im Europäischen Kulturerbejahr 2018 wird das kulturelle Erbe in den Mittelpunkt gestellt und auf allen politischen Ebenen das reiche und vielfältige Kulturerbe von Politikern gewürdigt. Doch zwischen der offiziellen Wertschätzung dieser Denkmale und deren Förderung klafft eine unschöne Lücke. "Die Landesregierungen sparen nach wir vor an der Denkmalförderung und auch der Entwurf des Bundeshaushalts 2018 enthielt zunächst dort eine große Null, wo sonst ein Denkmalschutz-Sonderprogramm ein Vielfaches an Investitionen beflügelte, um wertvolle Bausubstanz vor dem Verfall zu retten.", sagte Hubertus v. Dallwitz, der Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum in Berlin, im Vorfeld des diesjährigen Tages des offenen Denkmals.
"Der Großteil denkmalgeschützter Gebäude wird von privater Hand bewahrt und gepflegt. Je nach Bundesland sind es zwischen 65 bis 80 Prozent aller Baudenkmale. Die Landesregierungen sollten sich jetzt, im Jahr des europäischen Kulturerbes, dazu entschließen, ihre Denkmalförderetats aufzustocken, um das Engagement im privaten Denkmaleigentum zu unterstützen.", so v. Dallwitz weiter. Die Leistungen der Privaten sind für das Kulturerbe unseres Landes von unübersehbarer und unverzichtbarer Bedeutung! Doch für sehr viele Denkmaleigentümer sind dringend notwendige Erhaltungsmaßnahmen ihres Denkmals erst machbar, wenn sich Bund oder Land mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligt. Die denkmalfachlichen Mehrkosten durch behördliche Auflagen sind erheblich. Daher fordert die Aktionsgemeinschaft die Länder auf, je 10.000 Denkmale mindestens zwei Millionen Euro an Zuwendungen bereitzustellen. Nur Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt erfüllen bisher dieses Ziel.
Weitere Forderungen der Aktionsgemeinschaft, welche sich für die Denkmal besitzenden Mitglieder zweier Bundesverbände einsetzt, sind: Befreiung der Denkmaleigentümer von der Grundsteuer und Wiederanhebung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen von 90 % auf 100 % (§ 10f EStG).
Die von der Deutschen Burgenvereinigung und den Familienbetrieben Land und Forst gegründete Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum vertritt die Interessen von rund 1.000 privaten Denkmaleigentümern gegenüber Bund und Ländern in Fragen des Denkmalschutzrechts.
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