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Dataport: Die fünf wichtigsten "lessons learned" aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG)

Altenholz (ots)

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Grundlagen geschaffen, die große Chancen für die moderne Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung eröffnen. Die entstandene Dynamik gilt es nun zu nutzen. Bund, Länder, Kommunen und auch Dataport als öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister haben Erfahrungen gesammelt, die künftig beim Vorantreiben der Verwaltungsdigitalisierung wertvolle Impulse für Gesetzgebung und Umsetzung geben.

1. Neues Geschäftsmodell der Verwaltung entwickeln

Das OZG hat gezeigt, dass die Fokussierung auf eine bestimmte Zahl von Online-Leistungen nicht zielführend ist, weil sie davon ablenkt, dass Leistungen digital ganz anders erbracht werden könnten. Statt bestehendes Verwaltungshandeln eins-zu-eins ins Digitale zu übertragen, ist ein neues Vorgehen notwendig: Ein Beispiel dafür, wie ein kompletter Verwaltungsprozess bis in die dahinterliegenden Fachverfahren neu aufgesetzt wurde, ist das mit Dataport in Bremen umgesetzte Pilotprojekt ELFE (Einfach Leistungen für Eltern). Der Online-Dienst zum Beantragen von Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld wurde komplett neugestaltet und funktioniert nun ohne Behördengang und komplizierte Anträge mit sechs Klicks über eine App.

2. Digitalisierung als Gewinn verstehen

Digitale Angebote, die möglichst vollautomatisiert und schnell ablaufen, bieten Effizienzgewinne auch für die Verwaltung selbst. Fachkräfte sind eine kostbare Ressource auch in der Verwaltung und sie wird immer kostbarer. Statt also Fachkräfte mit Routineaufgaben zu beschäftigen, machen entsprechend konzipierte digitale Dienste Verwaltung effizienter: Motivation genug, veränderte und angepasste Verfahrensabläufe und Prozessschritte zu entwickeln.

3. Auf digitale Kommunikation setzen

Analoge und digitale Kommunikationsstrukturen dauerhaft parallel vorzuhalten ist teuer und bringt die Digitalisierung nicht voran - auch das eine Lehre aus dem OZG. Elektronische Identitäten sind vorhanden, daher sollte die digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und dem Staat zur Pflicht werden. In Dänemark etwa ist dies schon so: Hier zeigt sich, dass auch ältere und digital wenig affine Personen diesen Kanal akzeptieren, wenn sie die kommunalen Bürgerämter bei Fragen kontaktieren können.

4. Registermodernisierung schneller vorantreiben

Once-Only-Prinzip heißt die Vision, nach der Verwaltungen künftig untereinander auf bereits vorhandene Daten zugreifen können, so dass Nutzende nicht bei jedem Antrag ihre Daten neu eingeben müssen - worauf auch das OZG abzielt. Voraussetzung dafür sind moderne Register, also elektronisch geführte Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, die vernetzt und effizient strukturiert sind. Die Registermodernisierung ist in Arbeit, benötigt aber zügig mehr Aufmerksamkeit und mehr Ressourcen.

5. Veränderung wagen

Teile des OZG wurden durch fehlende Spielräume in bestehenden rechtlichen Rahmen ausgebremst. So verhindern etwa Schriftformerfordernisse das Umsetzen des oben beschriebenen Once-Only-Prinzips. Eine gesetzlich verankerte Generalklausel zum Erweitern der Spielräume und zum Ermöglichen elektronischer Abwicklung würde helfen - und dafür sorgen, dass nicht jedes Fachgesetz einzeln überprüft werden muss. Darüber hinaus sollte schon in der Gesetzgebung die Digitaltauglichkeit von Vorschriften berücksichtigt werden, und zwar mit mehr Tempo und Expertise als bisher.

Pressekontakt:

Britta Heinrich, Pressesprecherin
Dataport AöR
Billstraße 82
20539 Hamburg
E-Mail: Britta.Heinrich@dataport.de
Telefon: 040 42846-3047
Mobil: 0171 3342284

Original-Content von: Dataport, übermittelt durch news aktuell

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