In diesen Branchen lohnt sich Teilzeitarbeit für Frauen
Frankfurt (ots)
Frauen bekommen in Deutschland im Durchschnitt das erste Kind mit 30,6 Jahren, das zweite mit 32,3 und das dritte mit 33,5 Jahren. Gleichzeitig zeigen neue Studien, dass der Gender Pay Gap mit dem Alter ansteigt, d.h. Frauen mit steigendem Alter mehr und mehr von Männern abgehängt werden. Der Wechsel zu Teilzeitarbeit wird dabei häufig als einer der möglichen Gründe für das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle genannt. Eine neue Studie der Jobsuchmaschine www.adzuna.de zeigt nun, in welchen Branchen sich Teilzeitarbeit für Frauen lohnt und sie vergleichsweise faire Gehälter erwarten können.
Laut Eurostat arbeiten deutsche Frauen gerne in Teilzeit, mehr als dies in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Demnach betrug die Teilzeitquote bei deutschen Frauen im Jahr 2016 47%, was mit Österreich die zweithöchste Teilzeitquote nach den Niederlanden darstellt. Bei den Männern belief sich diese lediglich auf 9%, was den Herren den neunten Platz auf europäischer Ebene bescherte.
Bei Müttern mit minderjährigen Kindern unter sechs Jahren lag die Quote laut Erhebungen des Bundesamt für Statistik im selben Jahr noch deutlich höher mit satten 72%. Für Väter fiel diese mit 6% vergleichsweise gering aus.
Adzuna hat daraufhin eine Gegenüberstellung der Gehälter für Männer und Frauen mit durchschnittlich 26 Stunden Arbeitszeit pro Woche vorgenommen, um den Gender Pay Gap speziell in Bezug auf die Teilzeitbeschäftigung zu untersuchen. Als Datenquelle diente die Arbeitnehmerverdienst-Studie des Bundesamt für Statistik, erschienen am 23.03.2018.
- Frauen verdienen in einzelnen Branchen mehr als Männer -
Die Untersuchung von 24 verschiedenen Branchen inklusive der Bruttomonatsverdienste zeigt, dass in den folgenden drei Branchen der Verdienst von Frauen den der männlichen Kollegen übersteigt: So können diese im Bereich Verkehr/Lagerei durchschnittlich 2.000 EUR pro Monat einstreichen während Männer im Durchschnitt 1.913 EUR pro Monat verdienen (-4.4%). Ähnliches gilt für den Bereich Baugewerbe, in dem Frauen 1.842 EUR winken während der Durchschnittsverdienst für Männer 1.777 EUR beträgt (-3.5%). Daneben wurde ebenso im Gastgewerbe ein höheres Gehalt für Frauen festgestellt. Hier können Arbeitnehmerinnen monatlich 1.313 EUR verdienen, während die männlichen Kollegen mit 1.277 EUR auskommen müssen (-2.7%).
Betrachtet man die durchschnittlichen Verdienste für dieselben Branchen was eine Vollzeitbeschäftigung angeht, so gibt es keine Branche, in welcher der Verdienst von Frauen den der männlichen Kollegen übersteigt. Demnach gelingt es Frauen in einigen Branchen den Gender Pay Gap umzudrehen, wenn es sich um Teilzeitarbeit handelt. Bei Vollzeitbeschäftigung scheint dies laut aktuellen Befunden jedoch nicht möglich.
- Gender Pay Gap in Teilzeit mit 15.6% niedriger -
Eine weitere Analyse des durchschnittlichen Gender Pay Gaps über alle untersuchten Branchen hinweg betrachtet verdeutlicht, dass dieser mit 15.6% deutlich unter dem bundesweit bekannten Gender Pay Gap von 21% liegt.
Inja Schneider, Country Manager Deutschland bei Adzuna, kommentiert: "Unsere Studie zeigt, dass auch die geleistete Arbeitszeit einen Einfluss auf das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle haben kann."
Sie fügt hinzu: "Auch wenn sich eine reduzierte Beschäftigung generell negativ auf das Gehalt beider Geschlechter auswirkt, so könnte die bei Frauen viel kritisierte Teilzeitarbeit Arbeitnehmerinnen ein vergleichsweise faireres Gehalt bescheren, was einzelne Branchen betrifft."
Datentabellen:
Bruttomonatsverdienst (EURO) in Teilzeit - Frauen:
1. Verkehr und Lagerei: 2,000.00 2. Baugewerbe: 1,842.00 3. Gastgewerbe: 1,313.00 4. Erziehung und Unterricht: 2,774.00 5. Wirtschaftliche Dienstleistungen: 1,988.00 6. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 1,828.00 7. Dienstleistungsbereich: 2,297.00 8. Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich: 2,310.00 9. Erbringung von sonstigen Dienstleistungen: 2,203.00 10. Handel: 1,842.00 11. Produzierendes Gewerbe & wirtschaftliche Dienstleistungen: 2,073.00 12. Öffentliche und persönliche Dienstleistungen: 2,533.00 13. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen: 1,373.00 14. Information und Kommunikation: 2,949.00 15. Gesundheits- und Sozialwesen: 2,407.00 16. Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung: 2,835.00 17. Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen: 2,596.00 18. Wasserversorgung: 2,703.00 19. Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden: 2,674.00 20. Investitionsgüterproduzenten: 2,909.00 21. Produzierendes Gewerbe: 2,430.00 22. Energieversorgung: 3,605.00 23. Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: 3,369.00 24. Verarbeitendes Gewerbe: 2,464.00
Bruttomonatsverdienst (EURO) in Teilzeit - Männer:
1. Verkehr und Lagerei: 1,913.00 2. Baugewerbe: 1,777.00 3. Gastgewerbe: 1,277.00 4. Erziehung und Unterricht: 2,801.00 5. Wirtschaftliche Dienstleistungen: 2,039.00 6. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 1,876.00 7. Dienstleistungsbereich: 2,367.00 8. Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich: 2,465.00 9. Erbringung von sonstigen Dienstleistungen: 2,365.00 10. Handel: 1,989.00 11. Produzierendes Gewerbe & wirtschaftliche Dienstleistungen: 2,254.00 12. Öffentliche und persönliche Dienstleistungen: 2,831.00 13. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen: 1,554.00 14. Information und Kommunikation: 3,478.00 15. Gesundheits- und Sozialwesen: 2,871.00 16. Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung: 3,444.00 17. Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen: 3,199.00 18. Wasserversorgung: 3,410.00 19. Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden: 3,499.00 20. Investitionsgüterproduzenten: 3,831.00 21. Produzierendes Gewerbe: 3,215.00 22. Energieversorgung: 4,814.00 23. Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: 4,753.00 24. Verarbeitendes Gewerbe: 3,525.00
Quellen:
Eurostat, Labour Force Survey (EU-LFS), Download am 19.07.2017 Statistisches Bundesamt:
- Qualität der Arbeit, 2017 - Arbeitnehmerverdienste, Fachserie 16 Reihe 2.1 - 4. Vierteljahr 2017
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