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Baumeigentum bringt Pflichten mit sich
Ruhig, naturnah und gut verbunden - Falkensee ist einer der beliebtesten Wohngegenden der Metropolregion. Laut offiziellen Angaben hat sich die Einwohnerzahl seit der Wende mehr als verdoppelt. Ein beeindruckendes Wachstum, das nicht zuletzt auf den Wunsch nach einem eigenen Haus zurückzuführen ist. Als Grundstückseigentümer muss man zahlreichen Pflichten nachkommen, die nicht nur die Immobilie selbst betreffen. Dazu gehört unter anderem die Pflege und regelmäßige Kontrolle des eigenen Baumbestandes. Sei es auf eigenen Wunsch oder aufgrund externer Faktoren: Es kann dazu kommen, dass ein Baum gefällt werden muss. Bei der Baumfällung in Falkensee gilt es bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten, die sowohl rechtliche Vorgaben als auch die angewandte Fälltechnik betreffen.
Grundlegende Vorschriften im Überblick
Die Gründe für eine Fällung sind vielfältig - sei es eine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, eine nicht wiederherstellbare Standsicherheit, ein Bauvorhaben oder andere Anlässe. Wenn es um den Baumschutz geht, ist das Besondere an Brandenburg, dass jede Gemeinde eigene Vorschriften festlegt. Auch in Falkensee müssen die Satzungsvorgaben bei der Baumfällung eingehalten werden. Habitusverändernde Eingriffe, zu denen die Fällung zählt, sind zwischen dem 01. März und dem 30. September ohne wichtigen Grund prinzipiell verboten. In Fällen wie einer akuten Umsturzgefahr ist es jedoch möglich, eine Ausnahmegenehmigung in diesem Zeitraum zu erwirken. Sind dauerhafte Lebensstätten wie bewohnte Nester vorhanden, darf der Baum auch außerhalb der Sperrzeit nur mit einer entsprechenden Genehmigung entfernt werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass bestimmte Bäume nicht ohne weiteres gefällt werden dürfen. So besagt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes, dass "Bäume, deren Stammumfang in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen mindestens 40 cm beträgt, eingeschlossen sind Nussbäume, Esskastanien und Zierobstgehölze, wie Zierkirsche, Zierbirne und Zierpflaume" geschützt sind. Bäume, die als Ersatzpflanzung für vergangene Fällungen gepflanzt wurden, dürfen unabhängig von ihrem Stammumfang ebenfalls nicht gefällt werden. Auch hier gelten Ausnahmen und Befreiungen, die eine Erlaubnis mit Nebenbestimmungen wie Ausgleichszahlungen oder Ersatzpflanzungen ermöglichen. Wichtig bleibt, dass die Bestimmungen befolgt und Genehmigungen eingeholt werden, um Bußgelder zu vermeiden.
Individuelle Techniken für die Baumfällung in Falkensee
Die Entscheidung, ob man einen Baum fällen lassen muss oder nicht, sollte sorgfältig abgewogen werden. Einerseits im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften, andererseits auf die Umsetzbarkeit und notwendigen Maßnahmen. Generell ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig die Unterstützung einer spezialisierten Firma für die professionelle Baumfällung in Falkensee zu sichern. Erfahrene Baumpfleger können die Stand- und Bruchsicherheit feststellen und einschätzen, ob eine Entfernung erforderlich ist. Gleichwohl kümmern sie sich um die Einholung der Genehmigungen, leiten die passende Fälltechnik ab und entsorgen das anfallende Schnittgut.
Da jedes Grundstück und jeder Baum eigene Eigenschaften aufweist, müssen die Arbeiten individuell auf diese Faktoren abgestimmt werden. Die Baumfällung vom Boden aus sowie das stückweise Abtragen von oben nach unten haben sich als effektive Techniken etabliert. Welche die passende Lösung ist, hängt insbesondere von den Standortsbedingungen ab. Sofern keine Güter durch die Entfernung zu Schaden kommen würden und ausreichend Freiraum vorhanden ist, kann der Baum auf klassischem Wege gefällt werden. Oftmals stehen Bäume jedoch in unmittelbarer Nähe zum Haus oder angrenzenden Grundstücken, sodass eine Abtragung mittels Seilklettertechnik die sicherere Lösung ist ( https://www.baumpflege-kasper.de/baumkontrolle-baumfaellung-falkensee/).
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