Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten
Neue Mindestlöhne in der Pflege
Für den bundesweiten Mangel an Pflegekräften gibt es eine Vielzahl von Ursachen. Sei es die hohe Belastung, abschreckende Arbeitszeiten oder unzureichende Wertschätzung - der wohl signifikanteste Grund liegt in der Entlohnung. Ein wichtiger und vor allem quantitativ messbarer Punkt, an dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun mit entsprechenden Lösungen ansetzt. So hat die Pflegekommission am 28. Januar diesen Jahres beschlossen, die Pflegemindestlöhne schrittweise bis 2022 zu erhöhen. Eine positive Veränderung, die im Grundgedanken begrüßt wird, jedoch im Hinblick auf die Steigerung der Berufsattraktivität noch ausbaufähig ist.
Mehr Geld, mehr Urlaub - mehr Pflegekräfte?
Mit dem Bundesteilhabegesetz sowie dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat die Politik signalisiert, dass Verbesserungen in verschiedenen Bereichen der Pflege angestrebt werden. Dies sowohl auf Seiten der Pflegebedürftigen als auch auf Seiten der Pflegeleistenden. Mit der Erhöhung der Pflegemindestlöhne - welche per Verordnung erlassen werden soll - wurde nun ein weiterer Schritt in Richtung besserer Arbeitsbedingungen gemacht. Einerseits, um die Leistung der bereits Beschäftigten finanziell zu würdigen. Andererseits, um das Berufsfeld für Neueinsteiger und Arbeitsuchende noch attraktiver zu gestalten.
Konkret soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte bis April 2022 graduell in vier Stufen angehoben werden. Gleichzeitig soll die regionale Lohndisparität zwischen Ost- und West-Deutschland ausgeglichen werden. Bundesweit wird für Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 12,55 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 13,20 Euro und für Pflegefachkräfte ein Mindestlohn von 15,40 Euro bis April 2022 anvisiert.
Weiterhin wird 2020 ein Mehrurlaub von fünf Tagen in Aussicht gestellt, sofern es sich um eine Beschäftigung mit einer 5-Tage-Woche handelt. Dieser bezahlte Mehrurlaub steigt in den kommenden beiden Jahren auf insgesamt sechs Tage an. In Verbindung mit dem gesetzlichen Mindesturlaub stehen Beschäftigten somit 25 beziehungsweise 26 Tage pro Jahr zu. Zusammenfassend können deutliche Verbesserungen festgehalten werden, die im Gesamtbild nur den ersten Schritt zu einem allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag abbilden sollen. Ob die getroffenen Maßnahmen die erwünschten Früchte tragen werden, bleibt dahingehend abzuwarten.
Mit gutem Beispiel vorangehen
Neben den Bemühungen der Politik setzen sich auch Pflegedienstleister dafür ein, den Pflegeberuf noch attraktiver zu gestalten. Der ambulante Pflegedienst Futura aus Berlin-Spandau setzt auf eine ganzheitliche Vorgehensweise, die von zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten über familienfreundliche Arbeitszeiten bis hin zu transparenten Lohntabellen reicht. Gerade in Sachen Entlohnung geht Futura mit gutem Beispiel voran. So werden die Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte im Vergleich zum Mindeststandard bereits jetzt besser bezahlt.
Während Pflegehilfskräfte mit einer Beschäftigungsdauer unter einem Jahr mit einem Stundenlohn von 13,70 Euro zählen können, erhalten Pflegefachkräfte mit einer Beschäftigungsdauer unter einem Jahr 15,66 Euro. Bei einer Beschäftigungsdauer ab drei Jahren steigt der Stundenlohn auf 15,65 Euro für Pflegehilfskräfte und 16,55 Euro für Pflegefachkräfte. Darüber werden zusätzliche Leistungen wie Sonderzahlungen, Jubiläumszuwendungen und Zeitzuschläge angeboten. Letztlich spiegelt sich eine hohe Pflegequalität nicht nur in den erbrachten Leistungen wider, sondern auch in der angemessenen Würdigung der Leistungserbringer*innen.
Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten Ruhlebener Str. 128 13597 Berlin
Telefon: 030 33978780 Telefax: 030 339787810 E-Mail: presse@futura-berlin.de Webseite: https://www.futura-berlin.de