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Rehabilitation und Teilhabe: Aufklärung zum Geldleistungsmodell

Rehabilitation und Teilhabe: Aufklärung zum Geldleistungsmodell
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Das Persönliche Budget ist eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung und alle, die von einer Behinderung bedroht sind, ihre Rehabilitations- und Teilhabeleistungen eigenständig einzukaufen. Im Vergleich zum üblichen Sachleistungsmodell erhöht sich damit die Freiheit bei der Wahl der Dienstleister, während die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe gefördert werden sollen. Diese finanzielle Leistungsform ist von vielzähligen Gesetzen, Richtlinien und neuen Entwicklungen – beispielsweise dem Bundesteilhabegesetz – umrahmt. Im Umkehrschluss kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Nachfolgend werden drei der häufigsten Falschannahmen beleuchtet und richtiggestellt.

Annahme: Das Budget ist eine ergänzende Zusatzleistung

Gerade in der Zeit, als das Persönliche Budget bundesweit im Jahr 2008 eingeführt und mit einem Rechtsanspruch verbunden wurde, stellte sich vielen die Frage, ob es eine ergänzende Zusatzleistung zu den bisherigen Dienst- und Sachleistungen sei. Tatsächlich reiht sich das Geldleistungsmodell nicht an das Sachleistungsmodell an, sondern ersetzt es. Dahingehend handelt es sich nicht um eine zusätzliche Finanzleistung für Menschen mit Behinderung, aber eine mögliche Alternative zur Organisation ihrer Rehabilitation und Teilhabe. Dementsprechend wird Leistungsberechtigten die Wahl gegeben, sich zwischen dem Persönlichen Budget oder Dienst- und Sachleistungen zu entscheiden.

Annahme: Der Antrag muss bei allen zuständigen Leistungsträgern gestellt werden

Gemäß der individuellen Bedürfnisse, dem Schweregrad der Behinderung sowie weiterer Faktoren kann es sein, dass mehrere Leistungsträger für eine Person zuständig sind. Seien es die Krankenkassen, die Pflegekassen, Sozialhilfeträger, das Integrationsamt oder andere Kostenträger. In solchen Fällen kann man schnell zum Schluss gelangen, dass das Persönliche Budget bei jedem einzelnen Träger beantragt werden muss. Dies ist jedoch nicht notwendig: Es reicht aus, wenn man den schriftlichen Antrag an eine Stelle stellt. Für die Umsetzung des trägerübergreifenden Budgets stimmen sich die zuständigen Träger untereinander ab. Unterstützung bei der Antragsstellung bieten unter anderem die Leistungsträger selbst, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) sowie viele ambulante Pflegedienste.

Annahme: Der Wechsel zum Geldleistungsmodell ist langfristig bindend

Die Angst, dass der Wechsel zum Persönlichen Budget ein Fehler sein könnte, ist begründet. Schließlich kann im Voraus nicht wissen, ob das Geldleistungsmodell für den eigenen Lebensstil besser oder schlechter als das Sachleistungsmodell ist. Dies ist auch den Leistungsträgern bewusst, sodass der Wechsel nicht endgültig bindend ist. Im Rahmen der Zielvereinbarung und des Hilfeplans wird das Budget oftmals für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren festgelegt. Ob eine Fortsetzung nach Ablauf dieser Zeit gewünscht ist, wird anschließend geklärt. Ist die Fortsetzung nicht zumutbar, kann das Budget auch außerplanmäßig gekündigt und ein Rückwechsel zum Sachleistungsmodell eingeleitet werden.

Informationen zum Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderung

Die eigenständige Finanzierung der Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, unter die auch die Assistenzhilfe fällt, ist ein komplexes Themengebiet. Einerseits, was die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen betrifft – andererseits aber auch, wenn es um die eigenen Vorstellungen geht. Ob und inwiefern das Persönliche Budget als Lösung zu einer selbstbestimmteren Lebensgestaltung passt, muss jede Person für sich selbst entscheiden. Sowohl das Geldleistungs- als auch das Sachleistungsmodell weisen individuelle Eigenschaften und Voraussetzungen auf, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Umso wichtiger ist es, sich mit erfahrenen Personen auszutauschen und weiterführende Informationen zum Persönlichen Budget zu sammeln ( https://www.persoenliche-assistenz-berlin.de/wissenswertes/persoenliches-budget/).

Menschen mit Behinderung, die in Berlin leben und deren Hilfebedarf mehr als fünf Stunden am Tag haben, steht der Leistungskomplex 32 als weitere Alternative zur Finanzierung der Persönlichen Assistenz zur Verfügung. Dabei werden nicht etwa Einzelleistungen abgerechnet, sondern in einem Stundenkontingent zusammengefasst und mit dem Leistungsträger abgestimmt. Anders als beim bundesweiten Geldleistungsmodell, in dem die LeistungsnehmerInnen als Arbeitgeber auftreten und die damit verbundenen Pflichten wahrnehmen müssen, sind die Assistenzkräfte beim jeweiligen Pflegedienst eingestellt. Während die Selbstbestimmung im Sinne der Persönlichen Assistenz erhalten wird, bleibt durch die Einsparung der Kontroll- und Verwaltungsaufgaben mehr Zeit, um sich auf andere Lebensbereiche zu fokussieren.

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