Rad-Volksbegehren: Nur ein kleiner Teilerfolg
Straubing (ots)
Eine Überraschung ist es nicht, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) am Mittwoch das Rad-Volksbegehren für unzulässig erklärte. (...) Jetzt müssen sich die Initiatoren mit dem begnügen, was CSU und Freie Wähler vor gut zwei Wochen als Entwurf für ein bayerisches Radgesetz vorgelegt hatten. Es gehört schon zum politischen Ritual, dass die Vorlage der Regierungsparteien den Rad-Fans natürlich nicht weit genug geht. Aber immerhin ist es mehr als nichts.Es ist auch die Frage, ob die Koalitionsparteien zu einem solchen Schritt ohne den Druck des drohenden Volksbegehrens bereit gewesen wären. Insofern können die Initiatoren durchaus einen Teilerfolg für sich verbuchen.
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