Pressestimme zum bayerischen Kreuzerlass
Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung (ots)
Beim Bund für Geistesfreiheit hatte man auf einen Erfolg der Klage gegen den sogenannten bayerischen Kreuzerlass gehofft, wenn das Thema erst einmal den juristischen Dunstkreis des Freistaats verlassen hat. Doch auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichtshofs entschieden so wie die Vorinstanzen in München: Die Kreuze im Eingangsbereich bayerischen Behörden können hängen bleiben. In der bayerischen Staatskanzlei dürfte man aufatmen. Eine Aufhebung des 2018 verfügten Kreuzerlasses wäre zwar nach der Landtagswahl keine Katastrophe, aber doch ein unangenehmer Imageschaden für Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und eine Steilvorlage für die politischen und sonstigen Gegner gewesen.
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