Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Jetzt müssen die neuen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden!
Gleichstellungsregelungen endlich auch für Soldatinnen und Soldaten
Berlin (ots)
Der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, begrüßt die Entscheidung des Bundestages vom 24. November 2004 zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz: "Mit diesem Beschluss wird dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform Rechnung getragen." Es sei an der Zeit gewesen, so Gertz weiter, die Gleichstellungsrechte, die im gesamten öffentlichen Dienst gelten, soweit als möglich auch auf die Bundeswehr zu übertragen. "Die Streitkräfte werden verantwortungsbewusst mit den neuen Rechten umzugehen wissen."
Jetzt sei der Dienstgeber aufgefordert, die in dem Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten unverzüglich für alle Betroffenen zugänglich zu machen. "Erstmalig in der Geschichte der Bundeswehr werden Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit haben, ihren Dienst während der Elternzeit und während der Betreuung naher Angehöriger in Teilzeit zu leisten. Davon wird ab In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Januar 2005 Gebrauch gemacht werden", führte Gertz aus.
Der nächste Schritt müsse die Einführung einer gesetzlichen Dienstzeitregelung für Soldatinnen und Soldaten sein, so Gertz weiter. "Der mündige Staatsbürger in Uniform hat ein Recht darauf, zusätzlichen Dienst angemessen vergütet zu bekommen."
Aber auch die Soldatinnen und Soldaten werden durch das Gesetz in die Pflicht genommen: Bereits im Jahr 2005 sollen Gleichstellungsbeauftragte für die Soldatinnen und Soldaten gewählt werden. Gertz: "Ich fordere meine Kameradinnen auf, sich für das neue Amt zu interessieren und zur Wahl zu stellen. Sonst macht dieses demokratische Element keinen Sinn."
Die Erfahrungen der Streitkräfte mit den neuen Vorschriften werden vom Deutschen BundeswehrVerband beobachtet und konstruktiv begleitet.
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