Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Webinar: Scheidungsvereinbarung – Einvernehmliche Regelungen und notwendige Schritte
Einvernehmliche Scheidung ist ein Ziel vieler Paare. Es gibt viele Möglichkeiten dies zu erreichen. Welcher Weg ist am erfolgreichsten? Kurze Antwort: Es kommt auf die individuellen Umstände an.
Zum Webinar „Scheidungsvereinbarung was kann ich eigenverantwortlich regeln? Wann brauche ich einen Notar? Was muss das Gericht regeln? Praxis“ lädt der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Donnerstag, 21 November 2024 , um 19.00 Uhr ein. Es referiert Anja Kollmann , Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin.
In einer Scheidungsvereinbarung können alle Punkte, die im Rahmen einer Trennung/Scheidung zu berücksichtigen sind, einvernehmlich geregelt werden. Dies sind Unterhalt, Vermögensaufteilung, die Wohnsituation und der Hausrat. Auch der Versorgungsausgleich lässt sich unter gewissen Voraussetzungen, einvernehmlich in einer Scheidungsvereinbarung regeln.
Dieser Vortrag gibt einen entsprechenden Überblick darüber, welche Vereinbarungen sinnvoll sind, wann die notarielle Beurkundung erforderlich wird und welche Angelegenheiten vom Familiengericht entschieden werden müssen. Eine Scheidungsvereinbarung kann Betroffenen und deren Partnern dabei helfen, den Scheidungsprozess fair und strukturiert zu gestalten. Im Vortrag werden Tipps gegeben, um Fallstricke zu vermeiden und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Am Webinar können Betroffene und Interessenten teilnehmen, wenn Sie eine Mail an allgaeu@isuv.de schreiben. Sie erhalten dann am Tag der Veranstaltung einen Link, den Sie anklicken und dann in den Konferenzraum gelangen.
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. Kontakt: ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78 - info@isuv.de ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80 - m.ulbrich@isuv.de
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