KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Umfassendes Fahrverbot in Berlin - Ein Urteil mit Signalwirkung
Berlin (ots)
Nach mehrstündiger Beratung hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin entschieden: In der Bundeshauptstadt wird es weitreichende Fahrverbote geben. Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass Fahrverbote die einzig wirksame Maßnahme gegen die NOx-Belastung seien, begründet Richter Ulrich Marticke das Urteil. Auf elf Straßenabschnitten werden wohl die schmutzigen Diesel der Abgasnormen Euro 0 bis 5 ausgesperrt. Und das schon ab April 2019. Es standen sogar Fahrverbote für Euro 6 Diesel zur Diskussion. Für knapp 200.000 Dieselfahrer bedeutet das erhebliche Einschränkungen. Mit dem Berliner Urteil erreicht die Diskussion um Fahrverbote wohl ihren Höhepunkt - aber noch lange nicht ihr Ende.
Fahrverbot in Berlin wegweisend
Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei in Köln befürchtet: "Das Berliner Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik. Viele Gerichte werden dem Berliner VG folgen." Aber auch so stünden alle Zeichen auf Rot. Die bisherigen Urteile aus Hamburg, Frankfurt und Stuttgart zeigten eine klare Linie, so der Verbraucheranwalt. In nahezu jeder deutschen Großstadt drohe über kurz oder lang ein Fahrverbot.
Weitere Fahrverbot Urteile erwartet
Gegen 24 weitere deutsche Städte laufen aktuell Fahrverbotsklagen. Dicke Luft gibt es unter anderem in Aachen, Bonn, Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mainz, München, Wiesbaden, Hannover, Halle und Kiel. Die Liste der Städte, denen ein Fahrverbot Urteil kurz bevorsteht, ist lang. Auf der roten Liste der Deutschen Umwelthilfe stehen aber noch viele andere Städte. Diese hatte bei eigenen Messungen ganze 1.111 NOx-Hotspots aufgedeckt. Das worst case scenario: Fahrverbote in bis zu 426 deutschen Städten.
Luftreinhaltepläne auf Kosten der Dieselhalter
Wer der Leidtragende der Fahrverbotsurteile ist, liegt auf der Hand: Der Verbraucher. "Die Fahrverbote bringen den Dieselhalter in eine missliche Lage. Er muss jederzeit damit rechnen, mit seinem Diesel in der Stadt nicht mehr fahren zu dürfen. Gleichzeitig wird er zu einem Software Update genötigt, das zu einem höheren Verbrauch und zu Folgeschäden führen kann. Wer das Update verweigert, muss sogar mit einer Stilllegung rechnen.", analysiert Ruvinskij die Zwickmühle, in der nun hunderttausende Dieselhalter stecken.
Fahrverbot durch Rückabwicklung umgehen
Wie aber können sich betroffene Dieselfahrer gegen das Fahrverbot wehren? Ruvinskij sieht hier nur eine Möglichkeit. "Gegen ein Fahrverbot an sich erfolgreich vorzugehen, ist nahezu unmöglich. Der Kunde kann aber dafür sorgen, dass er persönlich nicht mehr von dem Fahrverbot betroffen ist.", erklärt er. Dies sei durch eine Rückabwicklung im Abgasskandal zu erreichen. Dazu könne er einen bestehenden Finanzierungsvertrag widerrufen oder einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller geltend machen. Durch die Rückabwicklung könne er seinen Diesel verlustfrei loswerden. Die Erfolgsaussichten seien gut.
"Die Hersteller haben den Kunden über die hohen Stickoxidwerte getäuscht, um den eigenen Gewinn zu maximieren. Das kommt sie jetzt teuer zu stehen." Mithilfe der Rückzahlung kann der Kunde eine Neuanschaffung finanzieren, die von Fahrverboten nicht betroffen ist.
Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln
Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de
Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, übermittelt durch news aktuell