Serpil Midyatli: Schwule und lesbische Paare dürfen nicht ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden
Kiel (ots)
Wir freuen uns sehr, dass vom 1. Oktober an schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren können. Das ist ein Verdienst des jahrelangen Ringens um die Öffnung der Ehe für alle. Ich bin sehr froh, dass es Martin Schulz und der SPD noch in diesem Jahr gelungen ist, die Abstimmung zur Öffnung der Ehe möglich zu machen haben, während Bundeskanzlerin Angela Merkel immer gegen die Öffnung der Ehe war.
Homosexuelle Paare können schon jetzt beim Standesamt eine Eheschließung ab dem 1. Oktober anmelden. Gleiches gilt auch für Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten. Endlich wird eine jahrelange Benachteiligung von homosexuellen Paaren aufgehoben. Endlich!
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es dabei wichtig, dass die Paare, die bereits für die Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft Gebühren entrichtet haben, nicht ein zweites Mal für die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft zur Kasse gebeten werden. Der Lesben- und Schwulenverband hatte bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Briefen an alle zuständigen Landesminister zu einem Gebührenverzicht aufgerufen, da es sich bei der Umwandlung um die Beseitigung einer Diskriminierung handle.
Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NRW und Sachsen haben daraufhin dem LSVD mitgeteilt, dass für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe keine Gebühr erhoben wird, wenn die Umwandlung im selben Standesamt erfolgt, in dem die Umwandlung angemeldet und geprüft werden musste. In Hessen hat der Innenminister Ende August angeordnet, dass die Kommunen die Umwandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in eine Ehe gebührenfrei durchführen müssen. In Schleswig-Holstein gab es leider keine Verlautbarung in diese Richtung vom Innenminister. Wir vermuten daher, dass mit diesem Antrag der Innenminister höflich darum gebeten werden soll.
Aber eigentlich braucht es keinen Antrag und kein Gesetz. In Schleswig-Holstein muss die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren angepasst werden, damit die Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft kein Gebührentatbestand ist.
Tatsächlich gab es schon Anfragen bei Standesämtern in Schleswig-Holstein, woraufhin eine Gebühr für die Prüfung der Ehetauglichkeit festgelegt wurde, obwohl die Paare ja diese Prüfung schon einmal gemacht haben. Der LSVD berichtete dazu. Das Standesamt hatte später die Gebühr wieder zurückgezogen. Aber eine offizielle Verlautbarung des Innenministeriums zur Gebührenfreiheit fehlt dennoch.
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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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