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SPD-Landtagsfraktion SH

Thomas Rother zu TOP 10: Die Sorgen und Nöte der AfD sind nicht unsere!

Kiel (ots)

Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

TOP 10, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes - Einreichung von Wahlvorschlägen gem. §51 GKWG (Drs-Nr.19/257)

Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden bei uns ja nun anders als die Landräte direkt durch das Volk gewählt. Damit wurde eine Verwaltungsposition vor nun gut 20 Jahren im Zuge einer größeren Kommunalverfassungsreform stärker politisiert. Und ob das so richtig war, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Mit der Volkswahl sind auch die besonderen Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten entfallen, die bis dahin noch von der Gemeinordnung verlangt wurden. Es hat ja jede Deutsche nach unserem Grundgesetz den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. Mit unserer Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der vergangenen Wahlperiode haben wir genau diesen Zugang erleichtert. War früher neben den Bewerberinnen und Bewerbern für sich selbst nur der Vorschlag durch eine oder mehrere Fraktionen der Gemeindevertretung möglich, so reicht es nunmehr, dass eine in der Gemeindevertretung vertretene politische Partei oder Wählergruppe einen Vorschlag einreichen kann, mehrere Parteien und Gruppen können einen gemeinsamen Vorschlag einreichen. Ein Fraktionsstatus ist also nicht mehr erforderlich. Und da die Parteien oder Wählervereinigungen in der Regel ihre Kandidaten auf entsprechenden Konferenzen oder Mitgliederversammlungen bestimmen entfällt der Umweg über die Fraktion bei der Einreichung des Wahlvorschlags. Es ist also einfacher geworden! Und das scheint - bis auf in meiner Heimatstadt - im ganzen Land reibungslos zu funktionieren. Und angesichts der Vielfalt der in die kommunalen Vertretungen gewählten Parteien und Wählergruppierungen ist eine Benachteiligung kleinerer und neuerer Gruppierungen auch nicht festzustellen - außer anscheinend bei der AfD.

Das liegt aber eher an den Bewegungen innerhalb dieser Partei, die sich zerlegt und neu gruppiert und ja selbst von Ihrem stellvertretenden Bundesvorsitzenden als "gäriger Haufen" bezeichnet wurde. Man könnte auch wirrer Haufen sagen. Es kann für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, doch nicht Anlass sein ein Gesetz zu ändern, nur weil AfD-Gemeindevertreter gerne mal das Parteibuch wechseln oder ganz wegwerfen. Aber die AfD will uns ja auch entgegenkommen und das Unterschriftensammeln für Einzelbewerber einer Partei oder Gruppierung, die nicht in der Gemeindevertretung vertreten ist, beibehalten. Es geht ihr also um die Nennung einer Partei oder Wählervereinigung auf dem Stimmzettel, sofern vorhanden, bei Einzelbewerbern. Und auch das ist nur eine Einzelsorge der AfD und hat mit dem Verlauf der bisherigen Wahlen nichts zu tun und das hat auch nicht eine Kandidatur verhindert. Der Rückhalt in der Gemeindevertretung ist für einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin sehr wichtig. Denn die Gemeindevertretung gibt das politische Programm - insbesondere durch den Haushaltsbeschluss - vor. Die wirklich sehr niedrigen Hürden unseres Wahlrechts für Kandidaturen sollten erhalten bleiben, um ein Mindestmaß an politischer Ernsthaftigkeit bei einem Höchstmaß an Offenheit zu gewährleisten. Die Sorgen und Nöte der AfD sind nicht die unseren.

Pressekontakt:

Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwisschenberger@spd.ltsh.de)

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell

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