Bayernpartei: Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutzgesetz ist bedenklich
München (ots)
Vergangenen Donnerstag verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung, deren Tragweite noch gar nicht abzuschätzen ist. Es wurde ein Teil des Bundes-Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil ausreichende Vorgaben für die Zeit ab 2031 fehlten.
Die Bayernpartei hält dieses Urteil aus vielen Gründen für mehr als bedenklich. Was vor allem jedem Demokraten die tiefsten Sorgenfalten auf die Stirn treiben sollte, ist der Tenor in dem das alles gehalten ist. Ein Zitat aus dem Urteil: "Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen".
Das bundesdeutsche Höchstgericht hat also ein neues Super-Grundrecht geschaffen, das im Zweifel über allem steht. Die anderen Grundrechte, die ja die Bürger vor dem übergriffigen Staat schützen sollen, müssen im Zweifel hinten anstehen. Diese Unterordnung allen staatlichen Handelns unter ein Ziel (und sei dieses auch gut und wünschenswert), noch dazu eines dessen segenreiche Wirkungen man in der Zukunft genießen kann, erinnert viel mehr an autoritäre Staaten denn an einen demokratischen Rechtsstaat.
Ergänzend der Kommentar des Landesvorsitzenden der Bayernpartei, Florian Weber: "Wir als Partei haben uns immer für Umweltschutz und einen sorgsamen Umgang mit den knappen Ressourcen eingesetzt. Aber eben immer auch für Freiheit und Demokratie. Und da wird mit diesem Urteil einiges in Schieflage geraten.
Der soziale Sprengstoff, der in diesem Urteil steckt, ist meines Erachtens völlig unterschätzt. Denn weite Kreise, vor allem die sozial Schwächeren, werden Schwierigkeiten bekommen, sich die steigenden Lebenshaltungs- und Energiepreise leisten zu können. Vom Urlaub ganz zu schweigen.
Zudem wird Klimaschutz nur international funktionieren. Einen Einfluss auf die Zahl indischer Dieselfahrzeuge, chinesischer Kohlemeiler oder französischer Atomkraftwerke wird aber dieses Urteil ganz sicher nicht haben, auch wenn das Verfassungsgericht international ausgerichtetes Handeln der Bundesregierung fordert. Am deutschen Wesen wird also auch dieses Mal die Welt nicht genesen.
Von daher stellt sich erneut die Frage, ob der Verbleib Bayerns in dieser Bundesrepublik im Interesse der bayerischen Bevölkerung ist."
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