AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter Rüdiger Klos: "Altparteien lehnen klares Signal gegen Filz, Korruption und Vetterleswirtschaft leichtfertig ab!"
Stuttgart (ots)
Am heutigen Mittwoch wurde im Landtag der Gesetzesentwurf der AfD zum Fraktions- und Abgeordnetengesetz beraten. Mit diesem ungewöhnlich weitgehenden Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion soll unter anderem der Missbrauch von Mitarbeiterpauschalen durch Abgeordnete verhindert werden. "Dass sich die Kartellparteien gegen diese Vorschläge für Transparenz und Kontrolle stellen würden, wie schließlich geschehen, war von den AfD-Abgeordneten allerdings befürchtet worden, stellt die kollektive Ablehnung doch mehr als augenscheinlich unter Beweis, dass sie überhaupt kein Interesse an einer Änderung der derzeitigen Bestimmungen haben und den Landtag auch weiterhin als steuerfinanzierte Rundumversorgung für abgewirtschaftete Parlamentarier und Politikfilz-Profiteure betrachten, aus dem sie sich nur zu gern bedienen möchten", stellt AfD-Landtagsabgeordneter Rüdiger Klos fest. "Mit dieser Ablehnung verursachen die Altparteien einen neuen Skandal, der zu weiterer Politikverdrossenheit unter den Bürgern führt und den Wählern den moralischen Verfall der Politik der Altparteien vor Augen führt."
Altparteien werden ihre Gründe für die Ablehnung haben
Nach den Skandalen im Bayerischen Landtag in den Jahren bis 2000 und der Aufdeckung weiterer Altfälle im Jahr 2013 war Kern der Affäre, dass im April 2013 Fälle von Vetternwirtschaft von bayrischen Landtagsabgeordneten bekannt wurden. Sie hatten Ehepartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln - also Steuergeldern - beschäftigt. Um auch mögliche Überkreuzbeschäftigungsverhältnisse zu verhindern, hatte die AfD-Fraktion die entsprechenden Regularien aus dem bayerischen Landtag übernommen. Ebenso sollte verhindert werden, dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Landtagsabgeordneter auf Kosten des Steuerzahlers anstellen. "Mit ihrem Gesetzesentwurf setzt die AfD-Fraktion ein deutliches Signal gegen Filz, Korruption, Vetterleswirtschaft und illegale Machenschaften in den inneren Zirkeln der Macht, um derartige Auswüchse des Parlamentarismus mittels Transparenz, Öffentlichkeit und Sparsamkeit wirkungsvoll zu bekämpfen", so Klos. "Mehr und mehr drängt sich uns der Verdacht auf, dass es sicherlich Gründe für die Ablehnung der Kartellparteien gibt - warum sollten sie einem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wenn es nicht am Ende ihre eigenen Abgeordneten und Mitarbeiter betrifft, die munter in dieser Grauzone fischen und sich die Gelder der Steuerzahler in die eigenen Taschen schaufeln?"
AfD-Gesetzentwurf umfasst vier zentrale Maßnahmen
Im Kern handelt es sich bei dem Gesetzentwurf der AfD um ein Paket aus vier Maßnahmen. Zunächst soll der betroffene Personenkreis größer gefasst und präziser abgegrenzt werden. So sollten die Regeln nicht nur für Familienangehörige gelten, sondern auf alle Verwandten, Verschwägerten und Verpartnerten übertragen werden, wie der AfD-Abgeordnete erläutert. "Neu ist auch, dass die sogenannte 'Wilde Ehe' mit einbezogen wird - denn es kann und darf nicht sein, dass diese Form des Zusammenlebens gegenüber der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft bevorteilt wird, was gegen das Grundgesetz verstoßen würde." Der zweite Baustein umfasst das Verbot der Überkreuz-Beschäftigungsverhältnisse bei Abgeordneten - das heißt, dass Angehörige des Abgeordneten A beim Abgeordneten B beschäftigt werden und umgekehrt. Erweitert wird diese Regelung durch das Verbot der Beschäftigung von Verwandten eines Abgeordneten bei anderen Abgeordneten. "Kein Familienmitglied oder Verwandter eines Abgeordneten darf bei irgendeinem anderen Abgeordneten angestellt sein, nicht einmal dann, wenn er einer anderen Partei beziehungsweise Fraktion angehört", unterstreicht Klos. "Hier muss mit aller Konsequenz jedem Anschein von Bevorteilung entgegengewirkt werden. Als vierte und letzte Maßnahme sieht der AfD-Gesetzentwurf das Verbot der Beschäftigung bei einer unmittelbaren und wirtschaftlichen Verbindung vor. "Wirtschaftliche Abhängigkeiten - sei es bei Personen- oder Kapitalgesellschaften - mit Verwandten werden ebenfalls unterbunden. Gerade diese Konstellation ist bisher überhaupt nicht geregelt", so der AfD-Abgeordnete abschließend.
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